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Die rechtliche Betreuung - ein Ehrenamt in der Justiz

Menschen, die sich in unserer Gemeinschaft freiwillig engagieren möchten, haben die Möglichkeit, ehrenamtliche rechtliche Betreuerin oder Betreuer zu werden.

Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer leisten einen menschlich überaus wertvollen Dienst und helfen dem betreuten Menschen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Das verdient Wertschätzung und Anerkennung und bereichert wie jedes Engagement für andere auch das eigene Leben.

Was ist rechtliche Betreuung?

Betreuungen werden durch die Betreuungsgerichte bei den Amtsgerichten für hilfsbedürftige Erwachsene eingerichtet, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst erledigen können. Die Betreuerin oder der Betreuer unterstützt die hilfsbedürftige Person in denjenigen Aufgabenkreisen, die im gerichtlichen Verfahren festgelegt werden.

Die Aufgabenkreise können zum Beispiel sein:

  • Gesundheitssorge (Arztgespräche, Einwilligung in medizinische Maßnahmen)
  • Vermögenssorge (Kontoverwaltung, Zahlungsverkehr)
  • Aufenthaltsbestimmung (Heim- oder Krankenhauseinweisung)
  • Behördenangelegenheiten (Antragstellungen)
  • Wohnungs- und Heimangelegenheiten.

Der Begriff "rechtliche Betreuung" bedeutet, dass die Betreuerin oder der Betreuer selbst keine tatsächliche Hilfe leisten muss, sondern dafür zuständig ist, diese zu organisieren.

Wer kann Betreuerin oder Betreuer werden?

Ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer kann grundsätzlich jedermann werden, der über die nötige Eignung und Zuverlässigkeit verfügt. In der Praxis haben diese sehr unterschiedliche Fähigkeiten, je nach eigener Lebenssituation und Berufserfahrung. In jedem Fall wichtig sind persönliches Engagement, Kommunikationsfreude, Organisationsgeschick, Interesse am Mitmenschen und Einfühlungsvermögen. Hilfreich sind Erfahrungen im Umgang mit Krankheit und Menschen mit Behinderungen sowie mit Behörden.

Wie werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützt?

Den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern steht bei der Erfüllung ihrer Aufgaben ein zuverlässiges System der Begleitung, Beratung und Hilfe zur Seite. Ansprechpartner sind das Betreuungsgericht, die Betreuungsstellen und vor allem die anerkannten Betreuungsvereine.

Derzeit gibt es mehr als 50 staatlich anerkannte Betreuungsvereine. Deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen unverbindlich und kostenlos Menschen, die an der Übernahme von rechtlichen Betreuungen interessiert sind, aber auch bereits gerichtlich bestellte ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer. Sie führen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen durch und organisieren etwa Betreuerstammtische, die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch bieten.

Bei ihrer ersten Bestellung erhalten alle ehrenamtlichen Betreuerinnen und. Betreuer ausführliche, vom Niedersächsischen Justizministerium herausgegebene Arbeitshilfe für "ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer" Handreichung, die alle in Betracht kommenden Tätigkeiten erläutert und die die wichtigsten Formulare und sowie Musterschreiben enthält.

Weitergehende Informationen zum Betreuungsrechts finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz unter diesem Link: https://www.bmj.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschueren/Betreuungsrecht.html.

Erhalten ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Aufwendungsersatz?

Ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer erhalten wahlweise Ersatz ihrer tatsächlichen Aufwendungen oder eine pauschale Aufwandsentschädigung von zurzeit 425 Euro pro Jahr und Betreuung. Hinzu kommt für die Jahre 2024 und 2025 ein Inflationsausgleich, der 24 Euro pro Jahr und Betreuung beträgt.

Wenn Ihr Interesse an der Übernahme einer ehrenamtlichen Betreuung geweckt ist, informieren Sie sich weiter! Die staatlich anerkannten Betreuungsvereine stehen Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite wie die örtlichen Betreuungsstellen.
Ehrenamtliche Betreuung   Bildrechte: Barabas Attila - Fotolia.com
Die rechtliche Betreuung - Ein Ehrenamt in der Justiz

Ehrensache: Aktiv für unsere Gesellschaft

  Broschüre "Arbeitshilfen für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer" (PDF ist barrierearm)
(PDF, 1,28 MB)

Merkblatt

über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen nach §§ 1835,1835a BGB für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger sowie Berufsbetreuer

  Merkblatt über die steuerliche Behandlung von Aufwandsentschädigungen nach §§ 1835,1835a BGB für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger sowie Berufsbetreuer (PDF ist nicht barrierefrei)
(PDF, 0,15 MB)

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