- Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen
- Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren
- Schöffinnen und Schöffen
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Aussteigerhilfe Rechts
- Schwitzen statt Sitzen
- Förderung freier Träger der Straffälligenhilfe
- Opferschutz - Psychosoziale Prozessbegleitung
- Gutachterinnen und Gutachter
Strafrecht, Soziale Dienste in der Strafrechtspflege und Opferhilfe
Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen
Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) ist neben der Strafgerichtsbarkeit, den Staatsanwaltschaften und dem Justizvollzug die vierte Säule der Strafrechtspflege in Niedersachsen.
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Justizministerium veröffentlicht die Verteilung sämtlicher Geldauflagen aus Ermittlungs- und Strafverfahren
Das Niedersächsische Justizministerium veröffentlicht einmal jährlich alle Zuweisungen von Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren.
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Schöffinnen und Schöffen
Schöffinnen und Schöffen sind Teil der Rechtsprechung, der dritten Gewalt im Staat. Sie sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren.
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AussteigerhilfeRechts
Die zentrale Anlaufstelle AussteigerhilfeRechts des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen existiert seit November 2001. Sie bietet Angehörigen rechtsradikaler bzw. rechtsextremistischer Szenen angemessene Hilfestellung zum Ausstieg aus ihrem bisherigen Umfeld.
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Schwitzen statt sitzen
Was tun, wenn jemand seine Geldstrafe nicht zahlen kann? Oft bleibt nur die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe, indem die oder der Verurteilte die "Tagessätze" absitzt. Das kostet nicht nur viel Geld und belegt knappe Haftplätze. Außerdem bekommt die oder der Verurteilte zusätzliche Probleme, weil Bindungen zur Familie oder dem Berufsleben für eine bestimmte Zeit unterbrochen werden. Wenn sie oder er stattdessen gemeinnützige Arbeit verrichtet, ist damit allen gedient. Das Programm "Schwitzen statt Sitzen", das Niedersachsen seit 1991 betreibt, hilft den Gefangenen wie dem Justizhaushalt.
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Opferschutz - Psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen
Seit dem 01.01.2017 besteht ein bundesweiter gesetzlicher Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung.
Bestimmte Personengruppen, die Opfer einer schweren Straftat geworden sind, erhalten auf Antrag beim Gericht im Wege der Beiordnung eine psychosoziale Prozessbegleitung. Diese Beiordnung ist unentgeltlich. Gleichzeitig regelt das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) die Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung, die Anforderungen an die Qualifikation und die Vergütung der in dem Arbeitsfeld tätigen Fachkräfte.
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