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PEBB§Y

Personalbedarfsberechnungssystem in den Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften


Die Abkürzung PEBB§Y steht für „Personalbedarfsberechnungssystem". Es handelt sich um ein fortschreibungsfähiges System, das auf einer analytischen Grundlage erarbeitet worden ist. Inzwischen liegen Systeme für nahezu alle Dienste der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Fachgerichtsbarkeiten und der Staatsanwaltschaften vor. Aufgrund der komplexen und breitgefächerten Aufgabengebiete wurde davon abgesehen, die sozialen Dienste, den einfachen Dienst und den Gerichtsvollzieherdienst in das System der Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y einzugliedern.

I. Zweck und Ziele von PEBB§Y

Die im Rahmen der PEBB§Y-Projekte ermittelten durchschnittlichen bundesweiten Bearbeitungszeiten beruhen auf einer empirisch validen und analytisch gesicherten Grundlage. Sie bilden den Personalbedarf in den unterschiedlichen Laufbahnen und Bereichen ab. Der sich daraus errechnende Personalbedarf entspricht der notwendigen Personalausstattung der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Hierdurch wird dem Justizgewährungsanspruch angemessen Rechnung getragen.

Ziele von PEBB§Y:

  • PEBB§Y soll eine zuverlässige Berechnung des Personalbedarfs auf Landesebene gewährleisten. Diese dient bei der Haushaltsaufstellung als Orientierungs- und Entscheidungshilfe.
  • PEBB§Y soll eine angemessene Personalverteilung auf Bezirksebene (z. B. Oberlandesgerichtsbezirk, Landgerichtsbezirk) ermöglichen.
  • PEBB§Y soll eine Richtschnur für die Personalzuteilung an einzelne Behörden darstellen. Da PEBB§Y auf durchschnittlichen Gegebenheiten beruht, ist eine Typisierung nach Behördengrößen (klein - mittel - groß) nicht praktikabel.
  • Unter den genannten Voraussetzungen soll PEBB§Y bei der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine Abgrenzung des Personalbedarfs auf der Ebene von Zivil-, Straf-, Familien-, FGG- und Verwaltungsgeschäften sowie bei den Staatsanwaltschaften und den Fachgerichtsbarkeiten eine Abgrenzung des Personalbedarfs auf der Ebene der Rechtspflege- und Verwaltungsgeschäfte ermöglichen.
  • Die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung sind ein wichtiger Erfolg von PEBB§Y. Sie sind daher auch weiterhin ein bedeutendes Ziel des Systems.

Als Nicht-Ziele von PEBB§Y sind daher festzuhalten:

  • PEBB§Y ist ein Personalbedarfsberechnungssystem auf empirischer Basis. Es kann keine Aussagen über den künftigen Personalbedarf aufgrund neuer Gesetze bzw. neuer Organisationsabläufe und IT-Strukturen treffen.
  • Der Zweck von PEBB§Y liegt nicht in der behördeninternen Geschäftsverteilung. Die Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung nach PEBB§Y können daher nicht die Verpflichtung der Präsidien und Behördenleitungen ersetzen, alle Geschäfte nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der einzelnen Personen zu verteilen.
  • PEBB§Y kann nicht alle länderspezifischen Organisationsformen berücksichtigen.
  • PEBB§Y ist kein System für ein bundesweites Benchmarking.

II. Fortschreibung

Durch gesetzliche Änderungen, Rechtsprechung sowie organisatorische Maßnahmen finden fortlaufend Veränderungen der durchschnittlichen Bearbeitungszeiten statt. PEBB§Y soll daher regelmäßig durch empirische Vollerhebungen fortgeschrieben werden. Die letzte derartige Vollerhebung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Staatsanwaltschaften wurde vom 01.01. bis 30.06.2014 und für alle Fachgerichtsbarkeit in der Zeit der Zeit vom 01.01.bis 30.06.2016 durchgeführt.

In dem Zeitraum zwischen zwei Vollerhebungen wird die Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung bei Bedarf ausschließlich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln eine Zwischenfortschreibung von Basiszahlen vornehmen.

Pebb§y
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