Notarinnen und Notare
Die Notarinnen und Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. Sie sind in Niedersachsen immer gleichzeitig auch als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig. Die Landesjustizverwaltung bestellt sie und führt die Aufsicht über sie. Die Notarinnen und Notare werden auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehört die Beurkundung von Rechtsgeschäften. So bedarf ein Vertrag über die Übertragung oder den Erwerb eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung der notariellen Beurkundung. Dasselbe gilt auch für ein öffentliches Testament, für einen Erbvertrag oder für die Gründung einer GmbH. Außerdem beglaubigen die Notarinnen und Notare Unterschriften. Sie nehmen Vermögensverzeichnisse und eidesstattliche Versicherungen auf. Durch ihre rechtskundige Mitwirkung bei der Gestaltung und Beurkundung privater Rechtsbeziehungen tragen sie zur Rechtssicherheit und Verhütung von Streitigkeiten bei. Zu der rechtlichen Betreuung durch die Notarinnen und Notare gehört auch die Beratung der Beteiligten. Sie fertigen Entwürfe und übernehmen Vollzugs- und Treuhandtätigkeiten. Und sie helfen auch, die Geschäfte durchzuführen. So stellen sie Anträge und holen erforderliche Genehmigungen ein.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Notarkammern in Braunschweig, Celle und Oldenburg sowie die der Bundesnotarkammer.
Hinweis für Notarinnen und Notare:
Als Hilfestellung für Notarinnen und Notare zu der Anwendung des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz) hat die Bundesnotarkammer die Anwendungsempfehlungen zum Geldwäschegesetz - formuliert. Den Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte als zuständigen Aufsichtsbehörden steht es frei, sich diese als Anwendungshinweise im Sinne des Geldwäschegesetzes inhaltlich zu Eigen zu machen.