Freiwillige Gerichtsbarkeit
Die freiwillige Gerichtsbarkeit ist eine Aufgabe des Amtsgerichts, mithilfe derer die Rechte der Bürger geschützt werden. Sie geht über Entscheidungen privatrechtlicher Streitigkeiten hinaus und dient vorwiegend der Feststellung und dem Schutz privater Rechtsverhältnisse.
Vor allem die Amtsgerichte helfen den Bürgerinnen und Bürgern in vielen wichtigen Bereichen. Als Familiengericht kümmert sich das Amtsgericht u. a. um Angelegenheiten, die die Fürsorge für Kinder betreffen, wie bspw. Adoptions- oder Sorgerechtsfragen. Das Amtsgericht ist darauf bedacht, eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden, die insbesondere das Wohl der Kinder berücksichtigt.
Als Betreuungsgericht kümmert sich das Amtsgericht auch um Menschen, die bspw. aufgrund ihres Alters oder einer Krankheit auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Das Amtsgericht sucht dann eine Betreuerin oder einen Betreuer für die Menschen, um sie z. B. bei Behördenangelegenheiten zu vertreten.
Daneben ist das Amtsgericht für viele weitere Aufgabenbereiche zuständig.
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