Staatsanwaltschaften
Staatsanwaltschaften sind selbstständige Justizbehörden, die bei der Rechtsprechung mitwirken. Sie verfolgen Straftaten und erheben Anklage. Durch diese Anklage leiten sie das gerichtliche Strafverfahren ein. Im Strafprozess vertritt die Staatsanwaltschaft die Anklage.
Die Staatsanwaltschaften sind zur Strafverfolgung gesetzlich verpflichtet, wobei sie streng objektiv handeln müssen. Sie müssen demnach auch alle Umstände ermitteln, die die Beschuldigte oder den Beschuldigten entlasten. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob das Verfahren eingestellt oder Anklage erhoben wird. Bei den meisten Ermittlungsverfahren kommt es nicht zur Anklageerhebung. Ein Grund dafür kann sein, dass der hierfür gesetzlich vorgeschriebene "hinreichende Tatverdacht" nicht vorliegt. Weitere Gründe dafür können sein, dass eine Bestrafung wegen geringer Schuld, nach Schadenswiedergutmachung oder anderen Ausgleichsleistungen nicht unbedingt notwendig ist. Neben der Strafverfolgung und Anklage von Straftaten schützt die Staatsanwaltschaft Beschuldigte auch vor ungerechtfertigten oder unbeweisbaren Beschuldigungen. In geeigneten Fällen verschont sie die Beschuldigten auch vor Strafen. Eine weitere Aufgabe der Staatsanwaltschaften ist die Vollstreckung von Geld- oder Freiheitsstrafen.
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