Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte arbeiten in der Rechtspflege. Sie üben einen freien Beruf aus und arbeiten ohne Kontrolle durch den Staat. Aber sie arbeiten mit dem Staat, den Staatsanwaltschaften und den Richtern zusammen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten und vertreten alle Bürgerinnen und Bürger. Sie vertreten eine Person vor Gericht, z. B. in Zivil- oder Verwaltungsprozessen. Dafür müssen sie sich sehr gut mit dem Recht auskennen. Jede Person hat das Recht auf eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt ihrer Wahl.
Bei manchen Streitigkeiten ist eine Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zwingend notwendig, insbesondere wenn es um einen Streitwert von mehr als 5.000 Euro geht. Ein solcher Streit kann nicht ohne eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vor Gericht verhandelt werden.
Die Rechtsanwaltskammer ist für die Berufsaufsicht und Zulassung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zuständig. Sie entscheidet, ob eine Anwältin oder ein Anwalt den Beruf ausüben darf oder nicht.