5.5 Das Verfahren vor dem Finanz∙gericht
Das Finanz∙gericht regelt Streite zwischen Bürgern und dem Finanz∙amt.
Vor∙verfahren
Manchmal gibt es nicht sofort ein Verfahren vor dem Finanz∙gericht.
Dann gibt es zuerst ein Vor∙verfahren.
Ein anderes Wort ist: Einspruchs∙verfahren.
Das Einspruchs∙verfahren hat eine bestimmte Frist.
Sie wollen Einspruch machen.
Das geht nur bis zu einem bestimmten Tag.
Nur dann gibt es ein Vor∙verfahren.
Das Finanz∙amt hilft Ihnen bei der Frist.
Im Vor∙verfahren prüft das Finanz∙amt das Problem.
Dann gibt es vielleicht kein Verfahren vor dem Finanz∙gericht.
Die Klage
Das Verfahren beginnt mit einer Klage.
Vor dem Finanz∙gericht klagen Sie nicht gegen eine Person.
Vor dem Finanz∙gericht klagen Sie gegen das Finanz∙amt.
Zum Beispiel:
Sie streiten mit dem Finanz∙amt über Ihre Steuern.
Die Steuern sind Geld.
Dieses Geld bekommt der Staat.
Das Finanz∙amt sagt:
Sie müssen viel Steuern bezahlen.
Aber Sie wollen nicht so viel Steuern bezahlen.
Der Streit geht vor das Finanz∙gericht.
Die mündliche Verhandlung
Die mündliche Verhandlung ist ein Gespräch.
Das Gespräch haben Sie mit mehreren Richtern
und mit einer Person vom Finanz∙amt.
In dem Gespräch erklären Sie den Richtern den Streit.
Und die Person vom Finanz∙amt erklärt den Richtern den Streit.
Das schwere Wort ist: Tatsachenvortrag.
Die Beweis∙aufnahme
Sie und die Person vom Finanz∙amt haben Tatsachen vorgetragen.
Aber die Tatsachen passen nicht zusammen.
Dann prüfen die Richter die Tatsachen.
Dafür können die Richter auch Beweise prüfen.
Das schwere Wort ist: Beweis∙aufnahme.
Die Richter prüfen alle Beweise.
Das Urteil
Die Richter sprechen am Ende von dem Verfahren ein Urteil.
Das bedeutet:
Die Richter sprechen eine Entscheidung.
Die Richter entscheiden:
Sie haben Recht.
Oder das Finanz∙amt hat Recht.
Oder Sie haben teilweise Recht.
Und das Finanz∙amt hat teilweise Recht.
Oder Sie und das Finanzamt einigen sich.
Das schwere Wort ist: Vergleich.
Revision vor dem Bundes∙finanz∙hof
Der Richter spricht ein Urteil.
Sie sind nicht zufrieden mit dem Urteil.
Sie können dem Urteil widersprechen.
Dann müssen Sie zum Bundes∙finanz∙hof gehen.
Der Bundes∙finanz∙hof prüft:
Hat das Finanzgericht die Gesetze eingehalten?
Oder hat das Finanz∙gericht die Gesetze nicht eingehalten?
Das schwere Wort ist: Revision.
Eine Revision ist nicht immer möglich.