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5.3 Vorsorgende Gerichts∙barkeit

Die vorsorgende Gerichts∙barkeit schützt die Rechte von den Bürgern.

Die vorsorgende Gerichts∙barkeit ist eine Aufgabe vom Amts∙gericht.

Das Amts∙gericht hilft den Bürgern.

Das Amts∙gericht hat verschiedene Aufgaben.

Zum Beispiel:

Eine Person ist sehr alt.

Oder sehr krank.

Darum kann die Person Wichtiges nicht mehr selbst machen.

Dann sucht das Amts∙gericht einen Betreuer für diese Person.

Der Betreuer macht wichtige Sachen für diese Person.

Zum Beispiel:

Der Betreuer beantragt den Personalausweis für diese Person.


Das Amts∙gericht bewahrt auch Testamente auf.

Ein Testament ist ein Blatt Papier.

Auf das Papier schreibt eine Person ihre Entscheidungen:

Das soll nach dem Tod von der Person passieren.

Die Person entscheidet zum Beispiel:

  • Wer der Erbe ist.
  • Und was der Erbe bekommt.


Das Amts∙gericht kümmert sich zum Beispiel um Familien.

Und um die Probleme von Familien.

Zum Beispiel bei Adoptionen.

Adoption bedeutet:

Ein Ehe∙paar möchte ein Kind haben.

Aber das Ehe∙paar kann vielleicht selbst kein Kind bekommen.

Dann kann das Ehe∙paar ein Kind von einer anderen Familie adoptieren.

Das bedeutet:

Das Ehe∙paar ist dann die neue Familie von dem Kind.

Die andere Familie kann sich vielleicht nicht um das Kind kümmern.

Oder die Eltern von dem Kind sind tot.

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