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1.2 Fünf Gerichtsbarkeiten

Es gibt 5 selbst∙ständige Gerichtsbarkeiten:

  1. Ordentliche Gerichtsbarkeit
  2. Arbeits∙gerichtsbarkeit
  3. Verwaltungs∙gerichtsbarkeit
  4. Finanz∙gerichtsbarkeit
  5. Sozial∙gerichtsbarkeit


Bei allen Gerichten arbeiten Richter.

Richter entscheiden über Recht.

Und über Unrecht.

Und Richter entscheiden unabhängig.

Das bedeutet:

Richter lassen sich nicht beeinflussen.

Richter entscheiden nach dem Gesetz.


1) Ordentliche Gerichtsbarkeit

Ordentlich hat hier nichts mit sauber zu tun.

Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören:

  • Die Zivil∙justiz.
  • Und die Straf∙justiz.
  • Und die Vorsorgende Justiz

Zu den ordentlichen Gerichten gehören:

  • Amtsgerichte.
  • Und Landgerichte.
  • Und Oberlandesgerichte.
  • Und der Bundesgerichtshof.


Zivil∙justiz

2 Personen streiten sich.

Die Personen gehen zu einem Gericht.

Das Gericht kann über den Streit entscheiden.

Diese Gerichte nennt man Zivil∙gerichte.

Zivil∙gericht e gehören zur Zivil∙justiz.


Straf∙justiz

Eine Person hat eine Straf∙tat gemacht.

Die Person wird verurteilt.

Das Gericht bestimmt die Strafe für das Verbrechen.

Diese Gerichte nennt man Straf∙gerichte.

Straf∙gericht e gehören zur Straf∙justiz.



Vorsorgende Gerichtsbarkeit

Amtsgerichte arbeiten im Bereich von der vorsorgenden Gerichtsbarkeit zum Beispiel:

Als Betreuungsgericht.

Und als Grundbuchamt.

Zum Beispiel:

Sie kaufen ein Grundstück.

Das Gericht schreibt den Kauf in ein Buch.

Dieses Buch heißt Grundbuch.

Dann sind Sie der Eigentümer von dem Grundstück.


2) Arbeits∙gerichtsbarkeit

Das Arbeits∙gericht entscheidet über Streite zwischen Arbeit∙gebern und Arbeit∙nehmern.

Zum Beispiel:

Sie streiten mit Ihrem Arbeit∙geber.

Sie streiten sich über den Lohn.

Oder Sie streiten sich wegen einer Entlassung.


3) Verwaltungs∙gerichtsbarkeit

Das Verwaltungs∙gericht entscheidet über Streite zwischen Bürgern und Behörden.

Zum Beispiel:

Sie streiten sich um Wohn∙geld.

Oder Sie streiten sich um das Geld für die Müll∙abfuhr.


4) Finanz∙gerichtsbarkeit

Das Finanz∙gericht entscheidet über Streite zwischen Bürgern und dem Finanz∙amt.

Zum Beispiel:

Sie streiten mit dem Finanzamt über Ihre Steuern.

Die Steuern sind Geld.

Dieses Geld bekommt der Staat.


5) Sozial∙gerichtsbarkeit

Das Sozial∙gericht entscheidet über Streite zwischen Bürgern und dem Staat.

Zu Beispiel:

Sie haben 2 Kinder.

Der Staat zahlt Ihnen Kindergeld.

Aber der Staat bezahlt das Kindergeld nur für 1 Kind.

Darum streiten Sie mit dem Staat um das Kindergeld.


Die Bürger und der Staat können sich auch über andere Sachen streiten.

Zum Beispiel:

Über gesetzliche Versicherungen.

Oder über die Kranken∙versicherung.

Oder über die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.

Teilhabe von Menschen mit Behinderung bedeutet:

Jeder Mensch behandelt alle Menschen gleich.

Und jeder Mensch hat die gleichen Chancen.

Auch Menschen mit Behinderung.

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