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Sponsoringleistungen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 01.04.2014 Änderungen der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung beschlossen.
Danach haben die obersten Landesbehörden die in Ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall zu veröffentlichen.

Diese angenommenen Leistungen des Justizministeriums und seines Geschäftsbereichs in den Jahren 2017 bis 2019 können Sie in den Dateien einsehen.