Sponsoringleistungen
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 01.04.2014 Änderungen
der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in
der Landesverwaltung beschlossen.
Danach haben die obersten
Landesbehörden die in Ihrem Geschäftsbereich angenommenen
Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall zu
veröffentlichen.
Diese angenommenen Leistungen des Justizministeriums und seines Geschäftsbereichs in den Jahren 2017 bis 2019 können Sie in den Dateien einsehen.