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Sponsoringleistungen

Die Niedersächsische Landesregierung hat am 01.04.2014 Änderungen der Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung beschlossen.
Danach haben die obersten Landesbehörden die in Ihrem Geschäftsbereich angenommenen Sponsoringleistungen mit einem Wert ab 1.000 € im Einzelfall zu veröffentlichen.

Diese angenommenen Leistungen des Justizministeriums und seines Geschäftsbereichs in den Jahren 2017 bis 2019 können Sie in den Dateien einsehen.

Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und Werbezuwendungen
für Nds. Justizministerium im Jahr 2024

Für mehr Informationen zu den einzelnen Zuwendungen eines Ressorts oder einer Behörde mit eigener Liste, klicken Sie auf den Link.

Zur Sponsoringübersicht von übergeordneter Behörde (Land Niedersachsen) bitte hier klicken.

Stand: -

Empfangende Behörde Wert
Summe 0,00 €
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