Aufgaben der Referatsgruppe Prävention und Opferschutz
Der Schutz von Menschen jeglichen Alters vor Straftaten und die Unterstützung derer, die Opfer von Straftaten geworden sind, sind der Landesregierung ein besonderes Anliegen. Zur Stärkung und besseren Verzahnung von Kriminalprävention und Opferhilfe wurde deshalb die Referatsgruppe Prävention und Opferschutz im März 2021 eingerichtet. Angestrebt wird eine dauerhafte Optimierung des justiziellen Opferschutzes und der Opferhilfe gerade auch im Bereich der sexualisierten Gewalt gegen Kinder sowie eine effektive Präventionsarbeit unter ausdrücklicher Einbeziehung der Ergebnisse der Präventionskommission, der sog. Lügde-Kommission und weiterer themenverwandter Gremien, wie der in Baden-Württemberg eingerichteten „Kommission Kinderschutz“ (sog. Staufen-Kommission). Die Referatsgruppe Prävention und Opferschutz gliedert sich in drei Referate.
Das Referat PrävO 1:
Das Referat PrävO1 befasst sich mit dem sog. Justiziellen Opferschutz. Dazu gehört zum einen die Wahrnehmung der Aufgaben des Vorstandes der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen (Stiftung Opferhilfe Niedersachsen). Die Stiftung Opferhilfe betreut Opfer einer Straftat umfassend und vermittelt wichtige Unterstützungsleistungen.
Im Referat PrävO 1 werden grundlegende Organisationsentscheidungen für die psychosoziale Prozessbegleitung (Psychosoziale Prozessbegleitung in Niedersachsen | Nds. Landesjustizportal) getroffen. Nach dem Erleben einer Straftat und insbesondere auch in Zusammenhang mit dem Strafverfahren sind Betroffene oft besonders schweren Belastungen ausgesetzt. Die psychosoziale Prozessbegleitung soll als kostenloses Angebot für Opfer von Straftaten die Ängste und Belastungen in Zusammenhang mit dem Strafverfahren abbauen.
Im Bereich der justiziellen Opferangelegenheiten werden Gesetzgebungsverfahren vorbereitet, die Möglichkeiten der weiteren Umsetzung der EU-Opferrechtsrichtlinie und der Empfehlungen zB der Lügde- und Präventionskommissionen gemeinsam mit der Fachstelle für Opferschutz für Niedersachsen überprüft. Zu den Aufgaben gehört auch die Vertretung der Landesregierung in der Enquetekommission des Niedersächsischen Landtages zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern.
Desweiteren ist die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Opferschutz im Referat PrävO 1 angesiedelt (Niedersächsischer Landesbeauftragter für Opferschutz | Nds. Justizministerium (niedersachsen.de)), wodurch eine konzentrierte und koordinierte Zusammenarbeit mit allen mit dem Opferschutz in Niedersachsen befassten Institutionen ermöglicht wird. Der Landesbeauftragte für Opferschutz ist zuständig für die Betreuung von Opfern bei sog. Großschadenslagen, er setzt sich für die Belange von Opfern ein, vernetzt Opferhilfseinrichtungen in Niedersachsen und er ist Ansprechpartner für Opfer allgemeiner Kriminalität.
Das Referat PrävO 2;
„Das Referat PrävO 2 (LPR) befasst sich im Kern mit den Bereichen der Prävention von politisch und religiös motiviertem Extremismus sowie Demokratieförderung. Es umfasst die Koordinierungsstelle des Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte (KoStLP), das Landes-Demokratiezentrum Niedersachsen (L-DZ) sowie die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens (LgA).
Das Landes-Demokratiezentrum (L-DZ)
Das L-DZ ist für die Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in Niedersachsen zuständig. Grundlegendes Ziel ist die Stärkung der demokratischen Kultur im Land. Dazu gehört beispielsweise die Ausgestaltung und Förderung einer landesweiten funktionierenden Beratungs-, Informations- und Vernetzungsstruktur.
So fördert und unterstützt das L-DZ zivilgesellschaftlich organisierte Beratungsangebote im Themenbereich Rechtsextremismus wie die Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus für Demokratie, die Beratung Betroffener rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt, die zivilgesellschaftliche Ausstiegsberatung sowie lokale Netzwerke zur Prävention von islamistischer Radikalisierung und von antimuslimischem Rassismus.
In diesen Themenbereichen hält das L-DZ Informations- und Bildungsangebote wie Workshops, Vorträge und Argumentationstrainings vor, die von zivilgesellschaftlichen wie staatlichen Akteur*innen kostenfrei in Anspruch genommen werden können.
Details und nähere Infos unter www.ldz-niedersachsen.de
Geschäftsstelle des „Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens“ (LgA)
Als Niedersächsischer Landesbeauftragter gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens ist Dr. Franz Rainer Enste der zentrale Ansprechpartner für die jüdischen Verbände in Niedersachsen sowie für alle hier lebenden Menschen jüdischen Glaubens. Mehr Informationen sind aufrufbar unter nachfolgendem Link
Koordinierungsstelle des Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte (KoStLP)
Das ressortübergreifend angelegte Landesprogramm definiert die Leitlinien des Landes, um politisch motiviertem Extremismus gezielt entgegenzuwirken und die Demokratie in Niedersachsen zu festigen. Es wird von fünf Landesministerien und einem Praxisbeirat getragen.
Die im Referat PräVO 2 angesiedelte Koordinierungsstelle hat organisatorische und impulsgebende Aufgaben. Dazu gehören die ressortübergreifende Abstimmung, die Einbindung der Zivilgesellschaft in Programmentscheidungen, die Weiterentwicklung der Extremismusprävention durch Wissenschaftskooperationen und Förderung von wissenschaftsbasierten Präventionsmaßnahmen, die Durchführung von Fachtagungen und Weiterbildungen sowie der landesweite Ausbau des Netzwerks FÜR Demokratie und Prävention.
Informationen und Kontaktdaten zum Landesprogramm finden Sie hier.
Das Referat PrävO 3:
Im Referat PrävO3 sind die Geschäftsstelle und Geschäftsführung des Landespräventionsrates Niedersachsen (LPR) angebunden. Der LPR ist ein eigenständiges Beratungsorgan der Landesregierung sowie örtlicher Präventionsgremien. Seine Zielsetzungen sind die Reduzierung des Kriminalitätsaufkommens und die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen. Die Aufgaben des Referats bestehen vor allem in der Beratung, Qualifizierung und Förderung kommunaler Präventionsgremien. Zudem verantwortet das Referat die Themen „Prävention von häuslicher Gewalt“ sowie den „präventiven Opferschutz“.
Beratung und Förderung kommunaler Präventionsgremien
In Niedersachsen sind rund 200 kommunale Präventionsgremien aktiv. Die Arbeit der Präventionsgremien wird von der LPR-Geschäftsstelle durch direkte Beratung und Fortbildungsangebote unterstützt. Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehören auch die Organisation von Veranstaltungen, die Umsetzung verschiedener Förderrichtlinien zur Kriminalprävention, die Koordinierung der Sicherheitspartnerschaft im Städtebau sowie die Umsetzung von “Communities That Care -CTC“, einer Planungs- und Steuerungsmethode für die kommunale Prävention. In diesem Rahmen wird auch eine Online-Empfehlungsliste von wirkungsevaluierten Präventionsprogrammen vorgehalten, die sog. „Grüne Liste Prävention“.
Beccaria-Qualitätsinitiative
Im sich dynamisch entwickelnden Feld der Kriminalprävention stellt sich zwangsläufig die Frage nach Qualität und Kompetenz. Wie kann die Qualität von Projekten sichergestellt werden, und wie können die hierfür erforderlichen Qualifikationen erworben werden? Hier setzt die „Beccaria-Qualitätsinitiative“ an, die für Qualitätsentwicklung und Qualifizierung in der Kriminalprävention steht. Gegenstand der Qualitätsinitiative sind derzeit die Beccaria-Standards, verschiedene Qualitätswerkzeuge, eine Evaluationsagentur, das Beccaria-Qualifizierungsprogramm, ein Masterstudiengang sowie ein webbasiertes englischsprachiges Beccaria-Portal.
Fachstelle Opferschutz
Alle Opfer von Straftaten haben in der demokratischen und sozialen Gesellschaft das Recht auf Information, Schutz und Hilfe. Diese Rechte gelten nach der Opferschutzrichtlinie 2012/29 in der gesamten EU. Für Niedersachsen sind die darin festgelegten Mindeststandards in der Opferschutzkonzeption der Landesregierung konkretisiert, die die Fachstelle Opferschutz (FOS) seit 2013 umsetzt, um Betroffenen von Gewalt und Straftaten den Zugang zu Information, Beratung und Hilfe zu erleichtern. Die FOS betreibt zu diesem Zwecke eine landeseinheitliche Internetpräsenz mit weiterführenden Informationen für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte.
Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt
Die Koordinierungsstelle „Häusliche Gewalt“ wurde für die Umsetzung des Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen eingerichtet. Sie fungiert als Informations- und Servicestelle für Fachkräfte und Gremien in Polizei, Justiz, Beratung und Opferunterstützung, Jugendhilfe und Gesundheitswesen. Strategische Grundlage der Arbeit der Koordinierungsstelle sind die sog. Landesaktionspläne, d. h. Gesamtkonzepte, mit denen Intervention und Prävention ressortübergreifend organisiert werden. Der derzeit noch gültige Landesaktionsplan III wurde 2012 verabschiedet und ist kürzlich evaluiert worden. Dabei wurden zusätzliche Handlungsbedarfe identifiziert, die im künftigen Aktionsplan IV Berücksichtigung finden werden.“