Aufgaben der Abteilung I - Justizverwaltung -
Die Abteilung I ist zuständig für die Organisation und die Verwaltung der niedersächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften. Zum Kern der alltäglichen Arbeit einer Verwaltungsabteilung gehören die laufenden Geschäfte, die erledigt werden müssen, um das verlässliche Funktionieren der Justiz zu ermöglichen. Das Volumen zeigt sich an der Zahl von 143 Justizbehörden, den rd. 11000 Beschäftigten und einem Haushalt mit rd. 750 Mio. €.
Die Justiz darf aber nicht allein verwaltet werden. Sie muss sich den Herausforderungen der Zukunft und der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität stellen. Nur so kann sie ihrem Verfassungsauftrag und den Erwartungen der Rechtssuchenden und der Öffentlichkeit gerecht werden. Die Arbeit der Abteilung I als zentral zuständiger Organisationseinheit ist hiervon stark geprägt. Sie versteht sich auch als ein Motor für die weitere Binnenreform der Justiz.
Zu den Zuständigkeiten im Einzelnen siehe den Organisationsplan des Nds. Justizministeriums.