Aufgaben der Abt. III
Justizvollzug
Die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche sind in fünf Referate gegliedert:
Das Referat 301 ist zentral verantwortlich für die Ressourcenplanung des Justizvollzuges und die Budgetsteuerung. Hierzu werden Personalbedarfe festgestellt sowie personelle und finanzielle Mittel (Budgets) auf die Anstalten verteilt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges trifft das Referat die Personalentscheidungen, soweit Befugnisse nicht auf die Justizvollzugseinrichtungen delegiert sind, sorgt für eine qualifizierte Ausbildung, eine strukturierte Personalentwicklung und den Ausbau des Gesundheitsmanagements. Ebenso wird hier die Organisation des Justizvollzuges in Niedersachsen geplant und entschieden.
Das Referat 302 organisiert und koordiniert die Aufsicht über die Justizvollzugseinrichtungen und das Controlling im niedersächsischen Justizvollzug. Das Controlling umfasst die Steuerung des Justizvollzuges mit Hilfe von Kennzahlen, Zielvereinbarungen und Beobachtung der Zielerreichung. Die Daten des Controllings unterstützen landesinterne und länderübergreifende Benchmarkingprozesse. Das Referat führt darüber hinaus die Aufsicht über den nach § 26 LHO eingerichteten Landesbetrieb „Justizvollzugsarbeitsverwaltung“ zur Beschäftigung der Gefangenen. Das Referat 302 ist auch zuständig für die medizinische Versorgung im Justizvollzug. Dies beinhaltet unter anderem die Fachaufsicht für den humanmedizinischen und zahnmedizinischen Dienst in den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen. Die Gesundheitsfürsorge für die Gefangenen richtet sich im Wege des Äquivalenzprinzips nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches V. Zu den weiteren Aufgaben des Referates gehört es, auf eine effektive und effiziente medizinische Vorsorge unter Einhaltung der medizinischen Standards hinzuwirken.
Das Referat 303 ist verantwortlich für die Vollzugsgestaltung und das Übergangsmanagement bei den verschiedenen Haftarten.
Unter seiner Federführung werden die Konzeptionen und Rahmenbedingungen u. a. für die Aus- und Weiterbildung, die Behandlung und Betreuung und das Übergangsmanagement entwickelt und einheitliche Standards formuliert. Zudem werden hier Eingaben und Beschwerden in vollzuglichen Angelegenheiten bearbeitet.
Im Mittelpunkt der Verantwortung des Referats 304 steht die Sicherheit im Justizvollzug. Alle besonderen Vorkommnisse, z.B. Entweichungen, Suizidversuche, Haftraumbrände, werden hierher gemeldet und lückenlos aufgearbeitet. Sicherheitsanalysen, die Entwicklung von Sicherheitskonzepten und Sicherheitsrichtlinien sind zentrale Aufgaben des Referats. Im Referat werden sämtliche Bauangelegenheiten und das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement des Justizvollzuges bearbeitet. In diesem Zusammenhang ist das Referat auch für Brand-, Katastrophen- und Umweltschutz zuständig. Das Referat führt die Justizvollzugsstatistik und steuert über den Vollstreckungsplan die Belegung und Differenzierung der niedersächsischen Justizvollzugsanstalten. Auch die IT im Justizvollzug wird hier koordiniert.
Das Referat 305 ist zuständig für das „Recht des Justizvollzuges“. Nach der so genannten Föderalismusreform liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug grundsätzlich bei den Ländern. Einen Schwerpunkt im Rechtsreferat bildet daher die Erarbeitung von Gesetzentwürfen, aber auch von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Darüber hinaus ist das Referat 305 unter anderem für datenschutzrechtliche Fragen im Justizvollzug sowie die Bearbeitung von Eingaben in vollzuglichen Angelegenheiten federführend.
Stand: April 2016