Aufgaben der Abt. II - Zivilrecht, Öffentliches Recht -
Die Abteilung II ist zuständig für öffentliches Recht, Europarecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht. Sie ist verantwortlich für die Vorschriften über den Ablauf der gerichtlichen Verfahren einschließlich des Gerichtskostenrechts und bearbeitet zudem das gerichtliche Verfahrensrecht im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie das Recht der Zwangsvollstreckung und das Insolvenzrecht. Auch das Berufsrecht der Anwälte und Notare sowie, dieAuslandsrechtshilfe in Zivil- und Handelssachen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Abteilung II.
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Mitwirkung bei der Gesetzgebung auf Landes- und auf Bundesebene. Das Justizministerium verfolgt auf Landesebene eigene Gesetzesvorhaben und ist auch maßgeblich an der gesetzgeberischen Arbeit der übrigen Ministerien beteiligt. An der Gesetzgebung des Bundes wirkt das Justizministerium vor allen Dingen über den Rechtsausschuss des Bundesrates mit. Es entwickelt eigene Gesetzesinitiativen für bundesrechtliche Regelungen, die über den Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren beim Deutschen Bundestag eingebracht werden oder unterbreitet Vorschläge zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung, zu denen dann der Bundesrat Stellung nimmt. Dabei vertritt die Abteilung II das Justizministerium auch im Rechtsausschuss des Bundesrates.
Justiz allgemein