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Auftrag

In der Kabinettsvorlage aus Oktober 2019 heißt es zur Bestellung eines Landesbeauftragten:

„(…) Im Rahmen der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Juni 2019 ist die Einrichtung eines gemeinsamen ständigen Gremiums für Bund und Länder berührende Fragen zur Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens beschlossen worden. Die Kommission hat unter anderem, im Einvernehmen mit den jeweils zuständigen Ressorts auf Bundes- und Landesebene, die Aufgaben, den gegenseitigen Informationsaustausch über Maßnahmen des Bundes und der Länder zu pflegen und Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus und zum Schutz jüdischen Lebens zu geben. Vorbezeichneter Kommission gehören als Mitglieder der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus sowie die in Ländern in entsprechender Funktion bestellten Beauftragten bzw. die mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betrauten Personen an.

Da in Niedersachsen eine solche Position bislang nicht vorhanden ist, hat MJ im Auftrag des Herrn Ministerpräsidenten ein Konzept für eine Antisemitismusbeauftragte/ einen Antisemitismusbeauftragten des Landes erarbeitet, dessen Umsetzung die vorgeschlagene Beschlussfassung dient.

Vorrangige Aufgabe des künftigen Landesbeauftragten wird das Eintreten für den Schutz sowie den Erhalt jüdischen Lebens in Niederachsen sein. Dies umfasst insbesondere folgende Funktionen und Maßnahmen:

  • Zentraler Ansprechpartner der Landesregierung für die jüdischen Verbände, der als Sachwalter die Interessen der jüdischen Verbände in Richtung der Landesregierung, der Einrichtungen des Landes und der Kommunen kommuniziert und diese unterstützt. In diesem Kontext sind die Bedarfe bzw. Erwartungen der jüdischen Verbände zu ermitteln und in die weiteren Planungen einzubeziehen.
  • Zentraler Ansprechpartner der Landesregierung für Bürgerinnen und Bürger in allgemeinen und einzelfallbezogenen Fragen von Antisemitismus.
  • Entwicklung von Empfehlungen zum Umgang mit Antisemitismus in jeglicher Form.
  • Sensibilisierung für das Thema Antisemitismus und Information über Präventions-, Beratungs- und sonstige Unterstützungsangebote.
  • Stärkung und Begleitung der wissenschaftlichen Aufarbeitung von Antisemitismus in seinen historischen und gegenwärtigen Formen sowie des Transfers von Wissen zwischen Wissenschaft und Gesellschaft in Kooperation insbesondere mit MWK und MK.
  • Koordination der Aktivitäten der Landesregierung und der Ansprechpartner der Ressorts.
  • Vertretung Niedersachsens gegenüber den Ländern und dem Bund sowie von diesen geschaffenen Einrichtungen in Fragen des Antisemitismus.
  • Erstellung eines jährlichen Berichts über Antisemitismus und Maßnahmen zu dessen Bekämpfung in Niedersachsen.

Der Landesbeauftragte soll vorrangig den in der Öffentlichkeit präsent sein und als Ansprechpartner fungieren. Die operativen Aufgaben und die Kooperation mit den Ministerien der Landesregierung und dem jeweils nachgeordneten Geschäftsbereich sollen im Verantwortungsbereich einer zur Unterstützung einzurichtenden Geschäftsstelle liegen.

Die Funktion des künftigen Landesbeauftragten soll ehrenamtlich ausgeübt und daher nicht vergütet werden. Notwendige Aufwendungen sind hingegen zu erstatten.

Wesentliches Merkmal des Landesbeauftragten ist dessen gesamtgesellschaftliche Akzeptanz. Diese erfordert ein hohes Ansehen der Person einerseits sowie persönliche und sachliche Unabhängigkeit andererseits. Der Landesbeauftragte soll deshalb sachlich unabhängig und frei von administrativen Weisungen handeln.


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