Sie möchten Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher werden? - Informationsflyer (PDF ist nicht barrierefrei)
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Gerichtsvollzieher-Prüfungsordnung - APVO-Justiz-GVD v. 20.11.2012 (PDF ist nicht barrierefrei)
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Die Justiz bietet auch weitere interessante Berufsfelder, die auf anderen Ausbildungsgrundlagen aufbauen:
Amtsanwältinnen und Amtsanwälte
Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer
Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind als Beamtinnen und Beamte des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in den Staatsanwaltschaften beschäftigt. Sie sind in der Strafverfolgung tätig und vertreten die Staatsanwaltschaft in Strafrichtersitzungen bei den Amtsgerichten. Sie werden von A 12 bis A 13 mit Amtszulage besoldet. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz. Zur Amtsanwaltslaufbahn kann zugelassen werden, wer die Ausbildung zum Rechtspfleger erfolgreich abgeschlossen und eine 15-monatige Zusatzausbildung absolviert hat.
Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer haben die Aufgabe, einem Straftäter, der zu einer Freiheitsstrafe "auf Bewährung" verurteilt wurde, während der vom Gericht festgesetzten Bewährungszeit helfend und betreuend zur Seite zu stehen. Sie überwachen die Erfüllung der Auflagen und Weisungen und berichten dem Gericht über die Lebensführung des Verurteilten. Ausbildung, Werdegang und Besoldung richten sich nach denselben Maßgaben wie für Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer (s. o.).
Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind als Beamtinnen und Beamte des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 in Amtsgerichten tätig und selbständig mit der Vollstreckung von zivilgerichtlichen Urteilen, insbesondere der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen, befasst. Sie sind u.a. für die Abnahme von Vermögensauskünften zuständig und nehmen die büroorganisatorische Abwicklung ihrer Verfahren eigenverantwortlich vor. Neben der Grundbesoldung von A 8 bis A 9 mit Amtszulage erhalten sie anteilige Gebühren, eine Bürokostenpauschale und Auslagenersatz. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz. Zu der Ausbildung können neben Justizbeamtinnen und –beamten auch Justizfachangestellte sowie Personen zugelassen werden, die über eine dem Gerichtsvollzieherdienst förderliche Berufsausbildung und eine dreijährige Berufserfahrung verfügen. Weitere Angaben zur Ausbildung und Einstellung finden Sie in den nebenstehenden Dateien.
Aufgabe von Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfern im Strafverfahren ist es, mit sozialpädagogischer Kompetenz die Persönlichkeit und das Umfeld erwachsener Straffälliger zu erforschen. Ihr Augenmerk richtet sich insbesondere auf die Ursachen und Beweggründe für das strafbare Verhalten sowie die Aussichten, Ansatzpunkte und Einwirkungsmöglichkeiten für eine künftig straffreie Lebensführung. Immer häufiger wird die Gerichtshilfe auch im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs tätig. Für die Tätigkeit ist zunächst ein Studium des Sozialwesens mit anschließendem einjährigem Berufspraktikum erforderlich. Danach kann die Einstellung als Gerichtshelfer/in im Angestelltenverhältnis und später die Übernahme in das Beamtenverhältnis (gehobener Dienst) erfolgen. Gerichtshelferinnen und Gerichtshelfer werden von A 9 bis A 13 besoldet. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz.