Zur Entstehung des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamts
Während des NS-Regimes hatte das Reich die Kompetenz für die Regelung der Juristenausbildung und –prüfung inne, die bis dahin den Ländern oblegen hatte. Nach dem Zusammenbruch wurden die Großen juristischen Staatsprüfungen für den norddeutschen Raum zunächst beim "Zentral-Prüfungsamt für die Britische Zone" in Hamburg abgenommen. Aus Niedersachsen waren zu dessen nebenamtlichen Mitgliedern 17 Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte sowie zwei Professoren berufen. Ende der 40er Jahre nahm die Zahl der Referendare aus Niedersachsen dann erheblich zu, so dass das Amt in Hamburg den Andrang nicht mehr bewältigen konnte, da es insbesondere nicht mehr genügend Hausarbeitsakten zur Verfügung hatte.
Durch AV des Niedersächsischen Ministeriums der Justiz vom 08.03.1950 wurde deshalb zur Abnahme der Großen Juristischen Staatsprüfung beim Niedersächsischen Ministerium der Justiz ein "Niedersächsisches Prüfungsamt für die Große Juristische Staatsprüfung" errichtet, das der Aufsicht des Ministeriums der Justiz unterstand. Mit Wirkung vom 01.04.1950 übernahm dieses Amt die bis dahin beim "Zentralprüfungsamt für die Britische Zone" in Hamburg laufenden Prüfungsverfahren in dem Zustand, in dem sie sich befanden.
Die ersten juristischen Staatsprüfungen wurden hingegen auch damals schon von den selbständigen Prüfungsämtern für die Erste Juristische Staatsprüfung bei den
Oberlandesgerichten in Celle und Oldenburg durchgeführt. Diese Ämter wurden erst später aufgrund der niedersächsischen Ausbildungsordnung für Juristen (NJAO) vom 07.06.1972 dem niedersächsischen Prüfungsamt eingegliedert, das so zum Landesjustizprüfungsamt wurde. Dessen Zuständigkeit umfasst seitdem die Abnahme der Ersten und Zweiten juristischen Staatsprüfung. Es war bis zum Jahr 2000 zusätzlich noch für die Rechtspflegerprüfung zuständig.
Weiterhin wurden hier alle Abschlussprüfungen im Rahmen der einstufigen Juristenausbildung in Niedersachsen und für einige Zeit nach der Wiedervereinigung auch die Zweiten juristischen Staatsprüfungen für Diplomjuristen aus den neuen Bundesländern abgelegt.
Seit 2003 ist die Erste juristische Staatsprüfung von der dualen Ersten Prüfung abgelöst worden, die aus staatlicher Pflichtfachprüfung (70 %) und universitärer
Schwerpunktbereichsprüfung (30 %) besteht. Das Landesjustizprüfungsamt, dessen Standort seit 2007 die Residenzstadt Celle ist, stellt noch immer das Bestehen der Ersten Prüfung fest und erstellt das Gesamtzeugnis über die Erste Prüfung.
Eingang des Landesjustizprüfungsamtes