Die Prozess·begleitung für Opfer von schweren Straftaten
Text in Leichter Sprache
Wichtig!
In den Texten stehen immer nur die Wörter für Männer.
Zum Beispiel:
Im Text steht nur Notar.
Dann kann man den Text leichter lesen.
Aber auch Frauen sind gemeint.
Zum Beispiel:
Das Wort Notar steht im Text.
Der Notar kann ein Mann sein.
Aber ein Notar kann auch eine Frau sein.
Die Frau heißt dann: Notarin.
Haftungs·ausschluss
Der Text in Leichter Sprache soll Sie nur informieren.
Der Text ist nur ein Zusatzangebot.
Der rechtsgültige Text ist das Gesetz.
Der Text in Leichter Sprache ist rechtsunwirksam.
Das bedeutet:
Mit dem Text in Leichter Sprache können Sie keine Ansprüche erheben.
Der Text ist keine rechtliche Beratung.
Die Prozess·begleitung für Opfer von schweren Straftaten
Kurz gesagt
Für Opfer von schweren Straf·taten gibt es eine Unterstützung im Straf·verfahren:
Die Psycho·soziale Prozessbegleitung.
Was macht die Prozess·begleitung?
Viele Opfer haben Ängste und Zweifel nach einem schlimmen Erlebnis.
Die Prozess·begleitung hilft diesen Opfern mit den Ängsten und Zweifeln im
Strafverfahren gut umzugehen.
Welchen Opfern hilft die Prozess·begleitung?
Die Prozess·begleitung ist für Opfer von schweren Straf·taten.
Zum Beispiel für Opfer von Gewalt·straf·taten oder Sexual·straf·taten.
Und besonders für schutz·bedürftige Opfer.
Schutz·bedürftig sind zum Beispiel:
-
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
-
Menschen mit Behinderung
-
Menschen mit seelischen Erkrankungen
-
Überlebende Opfer von schweren Straf·taten
Was ist ein Straf·verfahren?
An einem Straf·verfahren nehmen verschiedene Personen teil:
-
Justiz·mitarbeiter, zum Beispiel Richter und Anwälte
-
Angeklagte
-
Opfer
-
Zeugen
Darum geht es in einem Straf·verfahren:
Ein Staats·anwalt soll beweisen: Der Angeklagte hat eine schlimme Straf·tat gemacht.
Und der Angeklagte soll dafür eine Strafe bekommen.
Deshalb müssen Opfer und Zeugen vor Gericht eine Aussage machen.
Ein komplettes Straf·verfahren kann viele Monate dauern.
Für diese Zeit kann ein Opfer von schweren Straf·taten eine Prozess·begleitung bekommen.
Das Gesetz zur Prozess·begleitung
Das Gesetz zur Prozess·begleitung ist seit dem 1. Januar 2017 gültig.
Das Gesetz zur Prozess·begleitung ist in ganz Deutschland gültig.
In dem Gesetz steht:
Opfer von schweren Straf·taten haben ein Recht auf eine Prozess·begleitung.
Und in dem Gesetz steht auch:
Was macht die Prozess·begleitung für das Opfer?
Und was macht die Prozess·begleitung nicht für das Opfer?
Die Prozess·begleitung
Die Prozess·begleitung ist eine zusätzliche Einzel-Unterstützung für Opfer.
Die Prozess·begleitung ist für Opfer von schweren Straftaten.
Die Prozess·begleitung unterstützt die Opfer von Anfang bis zum Ende vom Straf·verfahren.
Ein komplettes Straf·verfahren besteht aus diesen Abschnitten:
-
Ermittlungs·verfahren
-
Zwischen·verfahren
-
Haupt·verfahren
-
Vollstreckungs·verfahren
Wichtig: Das Opfer kann die Unterstützung schon vor dem Strafverfahren bekommen.
Zum Beispiel vor der Anzeige bei der Polizei.
Auch nach dem Straf·verfahren kann das Opfer die Unterstützung bekommen.
Zum Beispiel durch Hilfe im Alltag.
Schwere Straftaten
Schwere Straft·aten sind zum Beispiel:
Gewalt·straf·taten:
-
Schwere Körperverletzung
-
Versuchter Mord
-
Menschen·handel
Sexual·straf·taten:
-
Missbrauch
-
Vergewaltigung
-
Zwangs·prositution
Nicht jede Verletzung ist sichtbar
Manche Opfer haben schwere Verletzungen.
Schwere Verletzungen sind oft am Körper sichtbar.
Zum Beispiel eine Schnitt·wunde am Bauch.
Manchmal sind schwere Verletzungen nicht sichtbar.
Das Opfer hat vielleicht seelische Verletzungen.
Das Opfer hat nach der Straf·tat vielleicht schlimme Alb·träume.
Oder vielleicht Angst im Alltag.
Was macht die Prozess·begleitung?
Die Prozess·begleitung unterstützt das Opfer im kompletten Straf·verfahren.
Dank der Hilfe von der Prozess·begleitung weiß das Opfer:
-
Das ist der Ablauf von einem Straf·verfahren.
-
Das sind die Rechte und Pflichten als Opfer und Zeuge.
Und so kennt das Opfer die einzelnen Abschnitte im Straf·verfahren.
Zum Beispiel den Ablauf von einer Haupt·verhandlung.
Bei der Haupt·verhandlung mussdas Opfer über das schlimme Erlebnis und die Verletzungen reden.
Für die Haupt·verhandlung braucht das Opfer viel Mut und Kraft.
Denn das Opfer hat vielleicht viele Sorgen und Ängste.
Das Opfer darf nicht das Gefühl haben: Ich bin schon wieder in einer schlimmen Situation!
Das Opfer soll das Gefühl haben: Es ist richtig eine Aussage zu machen. Ich bin nicht allein.
Ein Straf·verfahren kann sehr anstrengend sein.
Und manchmal dauert ein Straf·verfahren viele Monate.
Die Prozess·begleitung bereitet das Opfer auf das Straf·verfahren vor.
Und die Prozess·begleitung unterstützt das Opfer in dieser Zeit.
Was macht die Prozess·begleitung nicht?
Die Prozess·begleitung redet nicht mit dem Opfer über das schlimme Erlebnis.
Deshalb braucht das Opfer vielleicht noch Unterstützung von anderen Fachleuten.
Zum Beispiel von Psychologen.
Die Prozess·begleitung macht auch keine Rechts·beratung.
Auch dafür gibt es Fach·leute: Rechts·berater.
Die Prozess·begleitung kann bei der Suche nach anderen Fach·leuten helfen.
Aber im Mittel·punkt von der Prozess·begleitung steht das Straf·verfahren.
Die Kosten für die Prozess·begleitung
Ein Richter muss der Prozess·begleitung zustimmen.
Dann muss das Opfer die Kosten für die Prozess·begleitung nicht selbst bezahlen.
Die Voraussetzungen für eine kosten·freie Prozess·begleitung sind:
Das Opfer wurde durch Gewalt·straf·taten oder Sexual·straf·taten schwer verletzt.
Und das Opfer ist schutz·bedürftig.
Schutzbedürftig sind:
-
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
-
Menschen mit Behinderung
-
Menschen mit seelischen Erkrankungen
-
Überlebende Opfer von schweren Straf·taten
Der Richter stimmt der Prozess·begleitung vielleicht nicht zu.
Dann muss das Opfer die Prozess·begleitung selbst bezahlen.
Lassen Sie sich von ausgebildeten Fach·kräften beraten.
Eine Liste mit Fach·kräften und Fach·stellen in Niedersachsen können Sie hier herunterladen.
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Der Antrag auf Prozess·begleitung
Das Opfer beantragt die Prozess·begleitung.
Ausgebildete Fach·kräften können dem Opfer mit dem Antrag helfen.
Eine Liste mit Fach·kräften und Fach·stellen in Niedersachsen können Sie hier herunterladen.
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Ausgebildete Fach·kräfte
Die Prozess·begleitung machen besonders ausgebildete Fach·kräfte.
Eine Liste mit Fach·kräfte und Fach·stellen in Niedersachsen können Sie hier herunterladen.
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Die Fach·kräfte wissen: Das Opfer braucht diese Unterstützung im Straf·verfahren.
Die Fach·kräfte erklären dem Opfer alles zum Straf·verfahren.
Und die Fach·kräfte können sich gut in das Opfer reinfühlen.
Die Voraussetzungen für Fach·kräfte
Die Fach·kräfte müssen diese Voraussetzungen haben:
-
einen fachlich passenden Berufs·abschluss
-
eine Weiter·bildung zur Prozess·begleitung
Die Fach·kräfte müssen jedes Jahr an Fort·bildungen teilnehmen.
Und die Fach·kräfte müssen sich in vielen Bereichen sehr gut auskennen.
Zum Beispiel mit:
-
Rechten und Pflichten von Opfern
-
verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten für Opfer
-
Aufgaben von den anderen Personen im Prozess
Zum Beispiel von Anwälten und Polizisten
Die Richtlinien für die Prozess·begleitung
Es gibt Richtlinien für die Prozess·begleitung.
So wissen die Fach·kräfte genau: Das sind meine Aufgaben.
Diese Richt·linien sind in ganz Deutschland gleich.
Herausgeber
Koordinierungsstelle der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen
Adresse:
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
E-Mail: MJH-KoordinierungsstellepProbe@justiz.niedersachsen.de
Telefon: 0511 120 5095 oder
0511 120 5079
Weitere Hinweise
Gesetzliche Grundlagen
Die genauen Regeln zur Prozessbegleitung stehen in der StPO.
StPO ist die Abkürzung für: Straf·prozess·ordnung.
In der StPO steht zum Beispiel:
Wann darf welches Verfahren angefangen werden.
Wer darf an einem Straf·verfahren teilnehmen.
Wer muss die Kosten für das Straf·verfahren zahlen.
Gesetze für Opfer
In Deutschland gibt es viele verschiedene Gesetze.
Gesetze regeln das Zusammen·leben von Menschen.
Es gibt Gesetze für Opfer von Straf·taten.
Zum Beispiel: Das Gesetz zur Stärkung von Opferrechten im Straf·verfahren.
Seit dem 1. Januar 2017 gibt es:
Das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Straf·verfahren
Übersetzung in Leichte Sprache: Büro für Leichte Sprache Würzburg; www.leichte-sprache-wuerzburg.de
Leichte-Sprache-Prüfer: Mitarbeiter von den Mainfränkischen Werkstätten (WfbM)
Logo für einfaches Lesen: © Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe. Weitere Informationen unter www.leicht-lesbar.eu
Stand: Dezember 2017