„Wir brauchen einheitlichen Datenstandards zwischen Gerichten, Behörden und Sozialversicherungen“
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann besucht Sozialgericht Osnabrück
„Beim Stichwort Sozialgericht denken viele Menschen zuerst an Streitigkeiten um „Hartz IV“ – also die Grundsicherung für Arbeitslose oder heute das Bürgergeld. Unsere Zuständigkeit umfasst aber genauso die Prüfung von Rentenbescheiden oder Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern um die Richtigkeit von Abrechnungen. Kurz gesagt: Wir sind die zentrale Gerichtsbarkeit für das soziale Sicherungsnetz in unserem Land.“, so beschreibt Annette Zurbrüggen, Direktorin des Sozialgerichts Osnabrück den breiten Aufgabenbereich eines Sozialgerichts.
Bei Ihrem Besuch im Sozialgericht Osnabrück zeigte sich Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann beeindruckt von der hohen Motivation der dort tätigen Beschäftigten, die den gesamten Raum Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim abdecken. An dem Gericht in der Osnabrücker Innenstand arbeiten insgesamt 40 Bedienstete, darunter dreizehn Richterinnen und Richter.
Eine große Rolle spielte bei dem Besuch am Sozialgericht die laufende Digitalisierung der Justiz. Als zweite Fachgerichtsbarkeit nach der Arbeitsgerichtsbarkeit arbeiten seit dem 01. Januar 2024 alle Sozialgerichte in Niedersachsen digital. In den kommenden Monaten wird auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen die Umstellung abschließen.
Eine besondere Herausforderung der Sozialgerichte bei der Digitalisierung ist der notwendige Datenaustausch mit Sozialversicherungen, Behörden und Kommunen. Das Problem beschrieb Dr. Kathrin Wahlmann so: „Es ist heute deutlich geworden, dass wir einen einheitlichen Standard brauchen. Viele Akten von anderen Stellen wie Sozialversicherungen, Städten und Landkreisen kommen beim Sozialgericht zwar digital an, sind aber ungeordnet oder können nicht sinnvoll elektronisch bearbeitet und durchsucht werden. Grund sind unterschiedliche Dateitypen und Schwächen im Übermittlungssystem. Das macht unnötige Arbeit für alle Beteiligten. Ich werde mich als diesjährige Vorsitzende der Justizministerkonferenz bei meinen Kolleginnen und Kollegen dafür einsetzen, dass wir hier bundesweit zu vernünftigen einheitlichen Lösungen kommen.“
In solchen Hinweisen auf praktische Probleme sah Dr. Kathrin Wahlmann abschließend auch die besondere Bedeutung regelmäßiger Besuche an den Gerichten vor Ort: „Themen wie diese versteht man am besten im Austausch mit den direkt Betroffenen. Deshalb ist es mir als Ministerin wichtig, diese Dinge direkt mitzubekommen. So kann ich mich darum kümmern und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort den Rücken freihalten.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.01.2024
Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Christoph Sliwka, LL.M.
Nds. Justizministerium
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