Logo Niedersächsisches Justizministerium: zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Was man gegen Radikalisierung tun kann

Neue Handlungsempfehlungen aus dem Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte


Ein neues Forschungsgutachten liefert jetzt ein Modell, das mit bestimmten Wahrscheinlichkeiten Radikalisierungsprozesse und Extremismus vorhersagt und konkrete Maßnahmen vorschlägt, um extremistische Entwicklungen zu stoppen. Das Gutachten wurde im Rahmen des niedersächsischen Landesprogramms für Demokratie und Menschenrechte in Auftrag gegeben und von der Friedrich-Schiller-Universität Jena vorgelegt.

„Diese Forschungsarbeit ist eine wichtige Grundlage für unsere zukünftige Extremismusprävention in Niedersachsen“, erklärte Justizministerin Barbara Havliza. „Wenn wir Extremismus nachhaltig bekämpfen wollen, brauchen wir fundierte Erkenntnisse über Radikalisierungsprozesse. Das Gutachten zeigt uns, dass Menschen nicht über Nacht zu Extremisten werden. Radikalisierung ist vielmehr das Ergebnis eines längeren sozialen Entwicklungsprozesses, den wir mit vereinten gesellschaftlichen Kräften beeinflussen können.“

Vier Jahre lang hat der Entwicklungspsychologe Prof. Dr. Andreas Beelmann mit seinem Team hunderte Forschungsarbeiten zu Radikalisierungsprozessen ausgewertet. Er hat zusammengetragen, welche individuellen, sozialen und gesellschaftspolitischen Faktoren vom frühen Kindesalter bis ins Erwachsenenleben mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu beitragen, dass Menschen sich radikalisieren oder dem Extremismus zuwenden.

In einem Radikalisierungsmodell zeigt Beelmann, dass Extremismus sich im Wesentlichen auf problematische Entwicklungen in vier Kernbereichen zurückführen lässt: auf frühe Ausprägung von stabilen Vorurteilen, Störungen bei der Entwicklung der Identität im Jugendalter, Hinwendung zu extremistischen Ideologien und erhöhte Gewaltbereitschaft. Deshalb sei es umgekehrt auch möglich, diesen Risiken in allen Entwicklungsstufen zu begegnen und entsprechende Schutzfaktoren aufzubauen.

Beelmann präsentiert eine Liste von Handlungsempfehlungen für Präventionsmaßnahmen, die wirksam vor Radikalisierung schützen sollen. Dazu gehört es, schon im frühen Kindesalter gezielt Toleranz zu üben und Anderssein zu akzeptieren, bei Jugendlichen Selbstwert und Anerkennung zu fördern und die Widerstandsfähigkeit gegen Ideologien zu stärken. Dies könne unter anderem durch Stärkung der Medienkompetenz, der politischen Bildung und bessere demokratische Beteiligungsformen geschehen.

„Eine unserer wichtigen Aufgaben ist es nun, diese Erkenntnisse zu verbreiten und allen Fachkräften in Kitas und Schulen, in der Jugend- und Sozialarbeit und auch Polizei und Justiz im Rahmen des Landesprogramms zur Verfügung zu stellen. Das Gutachten bringt uns für eine frühzeitige Erkennung und nachhaltige Bekämpfung von Extremismus einen gewaltigen Schritt nach vorne“, so Ministerin Havliza.

Das Gutachten „Entwicklungsorientierte Radikalisierungsprävention. Was man tun kann und sollte“ (Beelmann/Lutterbach/Rickert/Sterba 2021) wurde gefördert durch das Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte und ist auf den Seiten des Landespräventionsrats Niedersachsen zum Download verfügbar.

https://lpr.niedersachsen.de/nano.cms/koordinierungsstelle-landesprogramm-fuer-demokratie-und-menschenrechte


Zum Hintergrund: Das ressortübergreifende Landesprogramm für Demokratie und Menschenrechte zur Prävention von politisch-motiviertem Extremismus gibt die Leitlinien für die Extremismusprävention in Niedersachsen vor. Es ist geschäftsmäßig über eine Koordinierungsstelle im Landespräventionsrat im Niedersächsischen Justizministerium angesiedelt. Mehr Informationen zu Struktur und Zielkatalog finden Sie ebenfalls auf den Seiten der Koordinierungsstelle.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.05.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Christian Rümke

Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln