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Videoverhandlungen flächendeckend möglich

Justiz in Niedersachsen ist ausgestattet / 31.000 Meter Kabel verlegt


Videoverhandlungen vor Gericht sind in Niedersachsen nun flächendeckend möglich. Jedes der insgesamt 128 Gerichte verfügt über mindestens einen Saal, der mit spezieller Technik für Videoverhandlungen ausgestattet ist. Seit Beginn des Jahres konnten Planung, Beschaffung, Rollout und Installation im gesamten Flächenland Niedersachsen durchgeführt werden.

Verbaut wurden in den vergangenen Monaten unter anderem: 128 Steuerungs-Einheiten, 128 Bedienterminals für die Richterbank, 256 großformatige Monitore, 256 Kameras und 300 Mikrofone. Insgesamt wurden 31.000 Meter Kabel in den Gerichten verlegt. Die Kosten für die genannten Hard- und Softwarekomponenten belaufen sich auf einen siebenstelligen Betrag.

Justizministerin Barbara Havliza: „Wir haben in den vergangenen Monaten ordentlich Tempo gemacht. Die Pandemie war ein starker Antreiber, denn je weniger Menschen in einem Gerichtssaal zusammenkommen, desto geringer ist das Infektionsrisiko. Einer modernen Justiz steht es gut zu Gesicht, wenn sie technisch in der Lage ist, Videoverhandlungen flächendeckend anzubieten. Das gilt in einem Flächenland in besonderem Maße, denn hier können die Wege oft weit sein. Aus diesem Grund haben wir hier in den vergangenen Monaten besonders große Anstrengungen unternommen.“

Vor allem im Zivilrecht haben sich Videoverhandlungen in den vergangenen Monaten als beliebt erwiesen. Zu Hochzeiten der Pandemie Anfang 2021 wurden etwa am Oberlandesgericht Celle in 75 Prozent der Verfahren Videoverhandlungen durchgeführt. Aber auch für kleinere Gerichte ist die Technik wertvoll. Zum Beispiel wurden beim Sozialgericht Stade seit Jahresbeginn 66 Prozent aller Verfahren online durchgeführt.

Das ist jedoch nur angemessen möglich, wenn die technische Ausstattung auch auf Gerichtsverhandlungen zugeschnitten ist. Wichtig ist eine gute Tonqualität – die Stimmen der Personen inner- und außerhalb des Gerichtssaals müssen gut zu verstehen sein. Wichtig ist eine gute Bildqualität – mit der Möglichkeit, entweder alle Personen im Saal zu zeigen (Weitwinkel) oder zum Beispiel die Mimik und Gestik nur einer Person (Zoom). Und besonders wichtig ist eine auf die Prozessführung zugeschnittene Steuerung der einzelnen Hardwarekomponenten. Notwendig ist deshalb eine Softwarelösung, mit der die einzelnen Geräte während der Verhandlung von der Richterbank über ein Touch-Panel bedient und gesteuert werden können. Die in den 128 Sälen integrierte Mediensteuerung wurde deshalb mit Vertreterinnen und Vertretern der niedersächsischen Richterschaft eng abgestimmt und bedarfsgerecht konzeptioniert.

„Mit dieser Ausstattung stellen wir uns den Erwartungen einer digitalisierten Gesellschaft. Vielen Anwältinnen und Anwälten, Zeuginnen und Zeugen oder Sachverständigen, die lange Anreisen zum Gericht für oftmals kurze Termine auf sich nehmen müssen, kommt unser flächendeckendes Angebot zu Gute“, so Justizministerin Havliza. „Doch das soll nicht das Ende des Weges sein. Im Vorgriff auf die elektronische Akte werden wir für zusätzliche Ausstattung sorgen.

So soll es in den Sälen künftig nicht nur möglich sein, Videoverhandlungen durchzuführen, sondern auch Videovernehmungen mit einzubeziehen und beispielsweise elektronische Schriftstücke sowie analoge und digitale Beweismittel angemessen präsentieren zu können.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.11.2021

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