Verfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy
Justizstaatssekretär Scheibel unterrichtet im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages
Der Niedersächsische Justizstaatssekretär Wolfgang Scheibel hat heute die Mitglieder des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages über Vorgänge um das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy unterrichtet.
Scheibel betonte, dass die aktuell vom Verteidiger in einer Dienstaufsichtsbeschwerde erhobenen Vorwürfe gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft Hannover zunächst durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle überprüft werden. Das Justizministerium werde über die Entscheidung unterrichtet. Nach Einlegung einer womöglich weiteren Dienstaufsichtsbeschwerde sei das Justizministerium überhaupt erst zur eigenen Entscheidung berufen.
Er führte vor dem Hintergrund der aktuellen Medienberichterstattung aus, dass für den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Edathy nach wie vor die Unschuldsvermutung gelte. Ebenso sei eine ungehinderte Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft wesentliche Voraussetzung für ein rechtsstaatliches Verfahren. Den in der Öffentlichkeit diskutierten Fragen zu möglichen Behinderungen des Ermittlungsverfahrens werde die Staatsanwaltschaft als Herrin des Ermittlungsverfahrens in allen Einzelheiten nachgehen.
Scheibel stellte klar, dass das Justizministerium überhaupt erstmals am 29.01.2014 mündlich über das Verfahren gegen Sebastian Edathy unterrichtet worden sei. Eine weitere und erstmalig schriftliche Unterrichtung des Justizministeriums sei am 10.02.2014 erfolgt.
Der Justizstaatssekretär versicherte den Mitgliedern des Ausschusses, zukünftig über weitere wesentliche Erkenntnisse berichten zu wollen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
19.02.2014
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Herr Alexander Wiemerslage
Nds. Justizministerium
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