Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt Anklage gegen hannoveraner Staatsanwalt
Mit Anklageschrift vom 17.01.2025 hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück vor dem Landgericht Hannover Anklage gegen einen seit dem 29.10.2024 in Untersuchungshaft befindlichen Staatsanwalt aus Hannover erhoben. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück wirft dem Angeschuldigten vor, sich in dem Zeitraum zwischen Juni 2020 und März 2021 in insgesamt 14 Fällen jeweils wegen Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit Verletzung des Dienstgeheimnisses und dabei in zwei Fällen zudem tateinheitlich wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht zu haben.
Der Angeschuldigte soll als Dezernent der Zentralstelle für Betäubungsmittelstrafsachen der Staatsanwaltschaft Hannover pflichtwidrig Informationen an Beschuldigte aus gegen sie und andere geführten Ermittlungsverfahren offenbart haben. Die Informationsweitergabe soll insbesondere dazu geführt haben, dass sich mehrere Beschuldigte polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen entziehen konnten und bis heute flüchtig sind.
Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück Anklage gegen einen weiteren Angeschuldigten wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Bestechung in einem besonders schweren Fall erhoben. Der Angeschuldigte soll in 12 Fällen als Mittelsmann fungiert und Informationen des angeschuldigten Staatsanwaltes weitergebeben haben. Zudem soll er dem angeschuldigten Staatsanwalt die für die Informationsweitergabe vereinbarte Entlohnung übergeben haben.
Das Landgericht Hannover wird nun über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden und – im Falle der Zulassung der Anklage – Hauptverhandlung anberaumen. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.01.2025
Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann
Nds. Justizministerium
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