Sexuellen Missbrauch von Kindern effektiv bekämpfen, Wir stehen in der Pflicht-Kindesmissbrauch wirksam bekämpfen,Verjährungsregel aufheben, Sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen-Präventionsarbeit verbessern, Täter konsequent verfolgen!
Daher bin ich insbesondere den regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU dankbar, dass sie sich damit auseinandergesetzt haben, wie man den sexuellen Missbrauch von Kindern noch effektiver strafrechtlich verfolgen und – das ist das Allerwichtigste – natürlich vor allem und in erster Linie verhindern kann. Auch der Antrag der FDP-Fraktion ist ein wichtiger Beitrag für die parlamentarische Diskussion.
Lassen Sie mich auf einige ausgewählte Punkte aus den heute zur Debatte stehenden Entschließungsanträgen zu sprechen kommen.
1) Die Forderung nach gesetzgeberischem Handlungsbedarf
Ich habe in den vergangenen Wochen und Monaten wiederholt die Anhebung des Tatbestandes des sexuellen Missbrauchs von Kindern vom Vergehens- zum Verbrechenstatbestand gefordert.
Daher begrüße ich es, dass die Bundesjustizministerin sich dieser Forderung mittlerweile ebenfalls angenommen hat. Das BMJV hat inzwischen einen umfangreichen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vorgelegt. Der Entwurf greift mit verschiedenen Strafrahmenerhöhungen einen großen Teil meiner und der in den Entschließungsanträgen von SPD und CDU sowie FDP vorgeschlagenen Änderungen auf.
Nicht aufgriffen werden die Forderungen nach der Abschaffung der Verjährung bei Sexualstraftaten und nach der Einführung einer strafbewehrten Anzeigepflicht. Ich habe mich zu diesen beiden Punkten bereits im Juniplenum in der Aktuellen Stunde geäußert. Meine Skepsis, die insbesondere auf meiner jahrelangen Erfahrung als Richterin beruht, wird offensichtlich von der Bundesjustizministerin geteilt. Hat sie doch einer kompletten Abschaffung der Verjährung keine wirkliche Beachtung beigemessen. Wir werden sehen, ob wir im Einklang mit dem in dem Entschließungsantrag von SPD und CDU geforderten Einsatz meines Hauses gegenüber dem Bundesjustizministerium gleichwohl zu einer sachgerechten Lösung finden werden.
2) Aufstockung von Personal
Fraktionsübergreifend (SPD/CDU und FDP) wird die personelle Ausstattung der Justiz als bedeutsam bei der erfolgreichen strafrechtlichen Verfolgung von Kindesmissbrauch gesehen. Dem pflichte ich uneingeschränkt bei: Die Landesregierung hat dementsprechend im Haushaltsplanentwurf 2021 drei zusätzliche Stellen bei den Staatsanwaltschaften für die Bekämpfung sexuellen Missbrauchs und zwei zusätzliche Stellen für die Zentralstelle für die Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer oder sonst jugendgefährdender Schriften vorgesehen – sowie darüber hinaus 20 zusätzliche Richterstellen. Hier hoffe ich auf erfolgreiche Haushaltsberatungen.
3) Die Forderung nach Verbesserung der Prävention
Primäres Ziel muss es sein, diese verabscheuungswürdigen Taten bereits in ihrer Entstehung zu verhindern. Den nunmehr vorliegenden Bilanzbericht der Kommission zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, die auf meine Initiative beim Landespräventionsrat eingesetzt wurde, nehmen wir selbstverständlich zum Anlass, darauf aufzubauen. Der ressortübergreifend aufgestellte Landespräventionsrat wird sich auch weiterhin intensiv mit dieser Thematik befassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
abschließend kann ich Ihnen versichern: Die niedersächsische Justiz wird auch weiterhin mit aller Entschiedenheit und mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln konsequent gegen Missbrauch an Kindern vorgehen. Zum Schutz der Schwächsten unserer Gesellschaft.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.09.2020
Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044