Save the date: 23. September 2019 – Niedersachsenweiter Tag des Betreuungsrechts
Es ist eine Premiere in Niedersachsen: Die Justiz des Landes wird am 23. September 2019 erstmalig einen „Tag des Betreuungsrechts“ veranstalten. Insgesamt 73 niedersächsische Amtsgerichte, von der Nordsee bis in den Harz, beteiligen sich an diesem Tag, an dem die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen sollen. Die Menschen, die bereits mit einer rechtlichen Betreuung zu tun haben und jene, die sich vorsorglich darüber informieren wollen.
Justizministerin Havliza hat den „Tag des Betreuungsrechts“ ins Leben gerufen: „Viel zu oft besteht Unklarheit darüber, welche rechtlichen Folgen die Erkrankung oder Behinderung eines Erwachsenen nach sich ziehen kann. Mancher ist überrascht, wenn Ehepartner oder Eltern eines volljährigen Kindes den Erkrankten nicht ohne weiteres vertreten können. Mit dem „Tag des Betreuungsrechts“ möchten wir erreichen, dass möglichst vielen Menschen in unserem Land die praktische Bedeutung des Betreuungsrechts bekannt wird. Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann in geeigneten Fällen für den Krankheitsfall vorgesorgt und damit jeder weitere Schritt wesentlich erleichtert werden.
Übrigens: Jeder kann sich als ehrenamtlicher Betreuer engagieren.“
Die teilnehmenden Amtsgerichte werden am Tag des Betreuungsrechts Veranstaltungen unterschiedlicher Art ausrichten – etwa Podiumsdiskussionen oder Vorträge von Richtern, Rechtspflegern, Medizinern, Notaren oder Betreuern. Für Informationen zu den Programmpunkten vor Ort stehen die Amtsgerichte gerne für Nachfragen bereit.
Die Veranstaltungen am Tag des Betreuungsrechts verursachen einen großen Aufwand für die Mitwirkenden. „Mein herzlicher Dank gilt allen Justizangehörigen und Unterstützern, welche sich für dieses wichtige Anliegen neben der täglichen Arbeit engagieren“, würdigt Havliza diese herausragende Einsatzbereitschaft.
Folgende Amtsgerichte nehmen teil. Bitte folgen Sie den Links:
Amtsgericht Bad Gandersheim in Kooperation mit dem Amtsgericht Seesen in Bad Gandersheim
Amtsgericht Brake (Unterweser)
Amtsgerichte Bückeburg, Rinteln und Stadthagen im Justizzentrum in Bückeburg
Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld
Amtsgericht Geestland mit dem Amtsgericht Cuxhaven in Geestland
Amtsgericht Neustadt am Rübenberge
Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck
Amtsgericht Syke mit dem Amtsgericht Diepholz in Syke
Amtsgericht Varel mit dem Amtsgericht Jever in Varel
Amtsgericht Wolfsburg mit dem Amtsgericht Helmstedt in Wolfsburg
Hintergrund
Das Betreuungsrecht ist in der Praxis von enormer Bedeutung, denn es kann jeden betreffen. Ganz egal ob alt oder jung: Jeder Einzelne kann in eine Lage kommen, in welcher er die wichtigen Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln kann. Grund dafür kann eine langsam voranschreitende, schwere Erkrankung sein - etwa eine Demenz -, aber auch ein plötzliches und überraschendes Ereignis, welches die Lebensplanung von heute auf morgen komplett auf den Kopf stellt: Etwa ein Verkehrsunfall oder eine nach einer besonderen Belastungssituation auftretende Psychose. Die Fragen, welche sich dann stellen, beantwortet zu einem guten Teil das Betreuungsrecht.
Artikel-Informationen
erstellt am:
03.07.2019
zuletzt aktualisiert am:
22.08.2019
Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044