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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann zu TOP 26 „Effektive Bekämpfung der Clankriminalität in Niedersachsen installieren!“

Es gilt das gesprochene Wort!


„Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

um es ganz klar zu sagen:

Die effektive Bekämpfung von Clankriminalität muss in Niedersachsen nicht „installiert“ werden – sie ist bereits Realität!

Das zeigt sich schon in der Struktur unserer Staatsanwaltschaften und unserer Schwerpunktsetzungen.

Wir haben bei den Staatsanwaltschaften Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Stade jeweils eine Zentralstelle zur Bekämpfung krimineller Clanstrukturen und bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption – die ZOK – eingerichtet.

Diese Strukturen sind schlagkräftig, sie sind effektiv, sie sind erfolgreich. Kurz: Sie haben sich bewährt.

Gemeinsam mit der Niedersächsischen Innenministerin habe ich die gute Arbeit der Zentralstellen und die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Polizei bereits bei der Vorstellung des gemeinsamen „Lagebilds Clankriminalität“ im Juni dieses Jahres vorgestellt und statistisch belegt.

Und um es in alle Richtungen ganz klar zu sagen:

Nein, durch die Verfolgung von Clankriminalität diskriminieren wir niemanden.

Wir verfolgen niemanden wegen seines oder ihres Nachnamens oder wegen seiner oder ihrer Herkunft.

Wir verfolgen einzig und allein Personen, die im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Und wenn sich dann im Zuge der Ermittlungen herausstellt, dass diese Person in eine kriminelle Clanstruktur eingebunden ist – also in eine Struktur, deren durch verwandschaftliche Beziehung verbundene Mitglieder sich durch die Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten jeglicher Deliktsart und -schwere, durch ein hohes kriminelles Potenzial und durch eine allgemein rechtsfeindliche Gesinnung auszeichnen – dann werden die Ermittlungen in der Regel durch eine unserer Zentralstellen übernommen.

Und diese Zentralstellen sind deshalb so erfolgreich, weil sie Erfahrung und Spezialwissen haben, weil sie konsequent eine Null-Toleranz-Strategie durchsetzen, weil sie ganz eng mit der Polizei zusammenarbeiten, weil sie strukturierte Netzwerke gebildet haben und weil sie sich auch auf Landes- und Bundesebene fundiert austauschen.

Und vor allem sind sie deshalb so erfolgreich, weil sie sich vor Ort auskennen: Die effektive Verfolgung von Clankriminalität setzt die Kenntnis regionaler Gegebenheiten voraus. Darum ist es gut, dass wir die Zentralstellen in Niedersachsen regional verteilt und ihnen einzelne Landgerichtsbezirke zugeordnet haben.

Die Arbeit der Zentralstellen basiert dabei maßgeblich auf einem ganzheitlichen Ansatz, der die konsequente Bekämpfung von Clankriminalität umfassend – also nicht erst ab der Schwelle zur Organisierten Kriminalität, sondern bereits deutlich darunter – zum Gegenstand hat. Das entspricht einfach dem Erscheinungsbild der Clankriminalität, das auch im aktuellen Lagebild deutlich zum Ausdruck kommt. Da geht es von der Ordnungswidrigkeit über den Drogen- und Waffenhandel, über Geldwäsche, Diebstahl und Betrug, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung bis hin zu Straftaten gegen das Leben.

Gerade diese Bandbreite an Straftaten zeigt auch die besondere Gefährlichkeit der Clankriminalität – und das Ausmaß, in dem die kriminellen Clanmitglieder uns, unseren Rechtsstaat, unsere Werte, unsere offene, pluralistische und demokratische Gesellschaft ablehnen. Der Rechtsstaat wird durch kriminelle Clan-Aktivitäten umfassend herausgefordert – und absolut folgerichtig begegnet er dieser Form der Kriminalität mit seiner vollen Härte.

Die Anklagequote der Zentralstellen in Clanverfahren ist außergewöhnlich hoch – auch das ist ein Ausdruck unserer Strategie der Konsequenz.

Und es ist im Übrigen auch ein Ausdruck der guten Zusammenarbeit mit der niedersächsischen Polizei, die ihrerseits bereits seit dem Jahr 2013 ein internes Lagebild zur Clankriminalität in Niedersachsen erstellt und damit eine echte Vorreiterrolle in Deutschland einnimmt.

Auf regionaler und lokaler Ebene arbeitet die Polizei in Netzwerken mit Städten, Gemeinden, Landkreisen, Ordnungsämtern, Gewerbeaufsichtsämtern und anderen Institutionen zusammen. Diese Hand in Hand gehende Zusammenarbeit unterschiedlicher Behörden und Akteure ist ein wichtiger Faktor, um Clankriminalität geschlossen und entschlossen zu begegnen.

In justizieller Hinsicht nutzen unsere Gerichte neben den Verurteilungen zu Geld- oder Freiheitsstrafen auch konsequent das Institut der Vermögensabschöpfung: Gegenstände, die aus Straftaten stammen, werden eingezogen – ob es nun teure Uhren sind, Autos oder auch Immobilien. Das schmerzt oft genauso wie die Verurteilung zu einer Haftstrafe.

Allein im vergangenen Jahr betrug die Vermögensabschöpfungssumme ganze 3,15 Millionen Euro.

Sie sehen:

Wir handeln konsequent.

Denen, die unserer demokratischen Gesellschaft offen feindselig gegenübertreten und ihre Verachtung uns gegenüber durch Straftaten zum Ausdruck bringen, treten wir entschieden entgegen.

Wir dulden keine Parallelgesellschaft.

Und wir dulden vor allem keine Paralleljustiz – oder besser gesagt: keine Schattenjustiz.

Das Gewaltmonopol liegt beim Staat und so wird es auch bleiben.

Und dieser Staat wird jede Form von Clankriminalität weiterhin effektiv bekämpfen.

Vielen Dank!“

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ
Ministerin Dr. Wahlmann im Landtag   Bildrechte: MJ

Ministerin Wahlmann im Landtag

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.09.2023

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Christoph Sliwka, LL.M.

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 05111205044

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