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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann im Niedersächsischen Landtag zu „Amtsgerichte stärken und Landgerichte entlasten - Zuständigkeitsstreitwert für Amtsgerichte sofort auf 8 000 Euro anheben!“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 16. Mai 2024, TOP 24


Es gilt das gesprochene Wort!


„Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

zunächst einmal vielen Dank an die CDU-Fraktion für das im Entschließungsantrag verewigte Lob für den Beschluss der JuMiKo. Dieser Beschluss ist unter maßgeblicher Mitwirkung Niedersachsens zustande gekommen, so dass ich das Lob gerne annehme.

In der Tat ist es dieser Landesregierung – und auch mir persönlich – ein zentrales Anliegen, den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Justiz in der Fläche zu erhalten und zu stärken. Die Justiz ist eine tragende Säule unseres Rechtsstaats – und unsere Gerichte sind die Garanten für Rechtssicherheit, für Rechtsfrieden, für Gerechtigkeit.

Das gilt für alle Gerichte in unserem Land – und auch und gerade für unsere Amtsgerichte. Mit insgesamt 80 Amtsgerichten ist die Justiz in allen Teilen Niedersachsens gut vertreten und bietet den rechtssuchenden Bürgerinnen und Bürgern kurze Wege und damit einen guten, leichten Zugang zum Recht. Das Amtsgericht ist oft der einzige Kontakt, den Bürgerinnen und Bürger jemals mit der Justiz haben – umso wichtiger ist es, dass es auch für diejenigen erreichbar ist, die nicht so mobil sind; ich denke da insbesondere an ältere oder behinderte Menschen, die zu einer Betreuungsangelegenheit kommen oder einen Erbschein beantragen.

Zum Wohle der Menschen in unserem Land wollen und brauchen wir daher auch in Zukunft eine starke, leistungsfähige Justiz, die bürgernah und vor Ort ist.

Wir bekennen uns daher ganz klar zu unseren Amtsgerichten – und zwar auch zu den kleinen, auch zu denen fernab der großen Städte, auch und gerade zu denen im ländlichen Raum.

Und um die Amtsgerichte auch in der Fläche zu stärken, ist nicht nur die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für Zivilsachen von 5.000,- auf 8.000,- Euro, sondern auch die darüberhinausgehende Zuweisung bestimmter Sachgebiete an die Amtsgerichte ein wichtiger Schritt.

Gerade diese Spezialzuweisung geht auf unsere Initiative aus Niedersachsen zurück.

Sie sorgt dafür, dass das Fallaufkommen an den Amtsgerichten unabhängiger von der Inflation wird.

Darüber hinaus kann die Justiz dadurch weitere Spezialisierungen aufbauen und jeder Zweig der ordentlichen Gerichtsbarkeit kann sich auf seine Stärken konzentrieren. Eine der großen Stärken unserer Amtsgerichte ist die Orts- und Bürgernähe. Diese Stärke wollen wir noch besser nutzen, indem die Amtsgerichte künftig unter anderem auch alle Nachbarschaftssachen bearbeiten. Die Landgerichte sollen im Gegenzug streitwertunabhängig zuständig sein für Streitigkeiten aus dem Bereich der Vergabesachen, der Heilbehandlungen sowie der Veröffentlichungsstreitigkeiten.

Allen Amtsrichterinnen, Amtsrichtern, Rechtspflegerinnen, Rechtspflegern und allen Mitarbeitenden in den Serviceeinheiten, die sich möglicherweise Sorgen machen, bei einer Verlagerung von bisherigen Landgerichtsstreitigkeiten pensenmäßig schlecht wegzukommen, sei gesagt: Ich verstehe Ihre Sorge. Wir haben das aber im Blick. Die Pensenkommission ist schon auf die Spur gesetzt worden, um Neubewertungen vorzunehmen.

Darum ist es gut, dass das Bundesjustizministerium bereits am 06.03. einen Referentenentwurf vorgelegt hat, der all das regelt, was ich eben hier vorgestellt habe. Da dieser Entwurf die Vorschläge der JuMiKo – also die Vorschläge der Länder – weitestgehend übernommen hat, ist auch davon auszugehen, dass das Gesetz relativ zeitnah beschlossen werden und in Kraft treten wird.

Damit ist der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion überholt. Eine Bundesratsinitiative zu starten, obwohl bereits ein Referentenentwurf gleichen Inhalts vorliegt, ist – gelinde gesagt – überflüssig. Wer das jetzt noch fordert, wirft sich hinter den fahrenden Zug.

Ich bitte Sie daher im Namen der Landesregierung, den Antrag abzulehnen.

Vielen Dank!“

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.05.2024

Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

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