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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza zu „Strafrecht verschärfen – Kindesmissbrauch ist ein Verbrechen!“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 30. Juni 2020, TOP 4 b) – Aktuelle Stunde der CDU


Es gilt das gesprochene Wort!

„In den vergangenen Wochen und Monaten haben die Missbrauchsskandale von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster die Öffentlichkeit und sicherlich uns alle zutiefst erschüttert. Sich an kleinen und schwachen Menschen zu vergehen ist nicht nur widerlich, sondern verletzt Kinder schwer – und vielfach für ein Leben lang. Die Bekämpfung von Kindesmissbrauch geht uns alle an. Daher bin ich der CDU-Fraktion für diese Aktuelle Stunde sehr dankbar. Lassen Sie mich in diesem Kontext die aktuellen, zur Diskussion stehenden, rechtlichen Fragestellungen kurz skizzieren.

1. Sollte der Strafrahmen für sexuellen Missbrauch von Kindern erhöht und solche Taten als Verbrechen eingestuft werden?

Ich bin dafür! Verbrechen sind – im Unterschied zu Vergehen – solche Straftaten, für die gesetzlich eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr angedroht ist. Eine Ahndung etwa mit einer Geldstrafe ist grundsätzlich nicht möglich. Sexueller Missbrauch von Kindern soll nicht in einer Reihe stehen neben einer Beleidigung oder einem Ladendiebstahl.

Natürlich wird eine Veränderung des Strafrahmens das Problem nicht aus der Welt schaffen. Ich halte es aber für ein wichtiges Signal für den Schutz unserer Kinder.

2. Sollte sexueller Missbrauch von Kindern nicht mehr verjähren?

Die Verfolgung von Straftaten unterliegt grundsätzlich der Verjährung. Dies liegt auch daran, dass im Laufe der Zeit die Beweismittel oftmals nicht mehr zur Verfügung stehen. Insbesondere Zeugen können sich wegen verschwimmender Erinnerungen nicht mehr genau genug erinnern. Einzige Ausnahme: Mord verjährt nicht.

Ich begrüße den Vorschlag und bin gesprächsbereit, damit wir auf Bundesebene zu einer guten Lösung kommen. Aber, man muss juristisch ganz genau hinschauen, das Thema ist komplex. Wenn der Missbrauch nicht mehr verjährt, was ist eigentlich mit dem Totschlag bzw. anderen Tötungsdelikten oder der Vergewaltigung? Wie vermeiden wir Wertungswidersprüche? Wer will zum Beispiel der 14-jährigen erklären, dass ein Sexualverbrechen an ihr verjährt ist – bei ihrer 13-jährigen Freundin aber nicht.

Und im Übrigen gelten schon jetzt sehr lange Verjährungsfristen. Diese beginnen überhaupt erst zu laufen, wenn ein Opfer das 30. Lebensjahr vollendet hat. Die Dauer der Frist richtet sich nach der Schwere der Tat – und sie kann sich insgesamt beträchtlich bis zu einer Frist von 40 Jahren verlängern.

3. Soll eine strafbewehrte Anzeigepflicht eingeführt werden?

Sexueller Missbrauch von Kindern sind schwere Straftaten. Die Gesellschaft muss alles dafür tun, um solche Taten zu verhindern bzw. zu ahnden – und niemand sollte wegschauen dürfen. Wer von solchen Taten weiß, der soll sie anzeigen müssen. Und wer wegsieht, sollte dafür zur Rechenschaft gezogen werden. Grundsätzlich finde ich diesen Ansatz richtig.

Für die Praxis muss man allerdings bedenken, dass wir sicherstellen müssen, dass Opfer sich auch weiterhin vertrauensvoll offenbaren können und Vertrauenspersonen nicht in eine Zwickmühle geraten – ich denke hier z.B. an die Beratungsstellen.

4. Soll eine Strafverschärfung für die Verbreitung kinderpornographischer Schriften eingeführt werden?

Ja!

Sexueller Missbrauch von Kindern und die Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften gehen oft Hand in Hand. Wer Kinderpornographie besitzt und verbreitet gießt Öl ins Feuer; er fördert weiteren Missbrauch. Ich halte es deshalb für geboten, auch über eine Anhebung des Strafrahmens für die gewerbs- und bandenmäßige Verbreitung von kinderpornographischen Schriften zu diskutieren (§ 184 b Abs. 2 StGB).

5. Sollen die strafprozessualen Kompetenzen der Ermittler gestärkt werden?

Unbedingt! Die Verbreitung von Kinderpornographie findet vor allem im Internet statt. Für die konsequente Verfolgung dieser Taten ist es unerlässlich, den Ermittlern auch genügende Möglichkeiten an die Hand zu geben, um ihre Arbeit machen zu können.

Solange beispielsweise keine Abfrage und individuelle Zuordnung von IP-Adressen möglich ist, wird der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Schriften Vorschub geleistet. Und damit letztendlich auch den Missbrauchstaten, die für die Anfertigung des entsprechenden Bildmaterials begangen werden.

Vor diesem Hintergrund muss es im Rahmen der morgen beginnenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein wichtiges Anliegen sein, eine solche Datenspeicherung rechtlich zu ermöglichen und entsprechende Kompetenzen der Ermittler zu schaffen.“

Justizministerin Barbara Havliza hält eine Rede im Niedersächsischen Landtag   Bildrechte: Swen Pförtner / MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2020
zuletzt aktualisiert am:
01.07.2020

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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