Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza zu „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Rechts der richterlichen Mitbestimmung und zur Stärkung der Neutralität der Justiz“
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 12. Mai 2020, TOP 8
„Der in meinem Haus erarbeitete Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Rechts der richterlichen Mitbestimmung und zur Stärkung der Neutralität der Justiz liegt Ihnen nunmehr zur abschließenden Beratung vor.
Ganz herzlich möchte ich mich bei Allen bedanken, die mich inhaltlich, in Form und Diktion bei diesem Gesetz unterstützt und beraten haben. Ich freue mich, dass dieses für die niedersächsische Justiz bedeutende Gesetz heute vom Landtag verabschiedet werden kann. Das Gesetz stärkt zum einen die Beteiligungsrechte der Richter- und Staatsanwaltsvertretungen insbesondere vor dem Hintergrund der fortschreitenden Budgetierung in der Justiz.
Richterinnen und Richter auf Lebenszeit erhalten erstmalig die Möglichkeit, das sog. Freijahr in Anspruch zu nehmen. Dadurch erhalten wir die notwendige Angleichung an die für Richterinnen und Richter nicht anwendbaren beamtenrechtlichen Vorschriften.
Darüber hinaus leistet dieses Gesetz einen ganz wesentlichen Beitrag zur Sicherung des unverzichtbaren Vertrauens sowohl der Verfahrensbeteiligten als auch der Öffentlichkeit in die religiöse, weltanschauliche und politische Neutralität der Justiz.
Bei der Wahrnehmung richterlicher oder staatsanwaltlicher Aufgaben in einer Verhandlung oder bei anderen Amtshandlungen in Anwesenheit justizfremder Dritter untersagt das Gesetz künftig das Tragen sichtbarer Symbole oder Kleidungsstücke, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen.
Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer derartigen Regelung steht dabei außer Zweifel. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem aktuellen Beschluss vom 14. Januar 2020 deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Entscheidung des Gesetzgebers für eine solche Neutralitätspflicht aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren und mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Zweifellos ist die Justiz als dritte Gewalt in besonderer Weise zur Neutralität verpflichtet. Unser Grundgesetz verlangt, dass Richterinnen und Richter ihre Aufgaben in sachlicher und persönlicher Unabhängigkeit und Unparteilichkeit wahrnehmen. Es gehört zu ihren Kernpflichten, den Verfahrensbeteiligten und dem Gegenstand des Verfahrens mit der gebotenen Distanz und Sachlichkeit zu begegnen.
Gleiches gilt für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die im Bereich der Strafrechtspflege eine herausgehobene Aufgabe erfüllen, sowie für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, soweit diese ihnen übertragene richterliche oder staatsanwaltliche Aufgaben wahrnehmen.
Neutralität ist natürlich in erster Linie eine innere Haltung. Dass unsere Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte diese Haltung haben, bezweifele ich an keiner Stelle.
Diese innere Haltung muss nach meiner Überzeugung aber auch nach außen erkennbar zum Ausdruck kommen. Schon jeder Anschein, die Art und Weise der Verfahrensführung oder der Inhalt einer Entscheidung könnte durch die religiöse, weltanschauliche oder politische Einstellung beeinflusst sein, würde sowohl bei den Verfahrensbeteiligten als auch in der Öffentlichkeit zu einem nicht hinnehmbaren Vertrauens- und Akzeptanzverlust in unseren Rechtsstaat führen.
Das Ihnen heute zur abschließenden Beratung vorliegende Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag für eine moderne und zukunftsfähige Justiz in Niedersachsen, die sich zugleich stets der Achtung rechtsstaatlicher Standards verpflichtet fühlt.
Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.05.2020
Ansprechpartner/in:
Herr Hans-Christian Rümke
Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044