Rede der Nds. Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann zur Aktuellen Stunde der AfD-Fraktion: „Staatliche Verfolgung von regierungskritischen Meinungen? - „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet - Niedersachsen“ (ZHIN) abscha
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 27. Februar 2025 - TOP 20
Es gilt das gesprochene Wort!
„Sehr geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
lassen Sie mich eingangs drei Missverständnisse aufklären, die dem vorliegenden Antrag offenbar zu Grunde liegen:
Erstens:
Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Bedrohung und Volksverhetzung sind in Deutschland strafbar – egal, ob im Internet oder im realen Leben. Dass das so ist, entscheiden – zum Glück! – nicht die Staatsanwaltschaften als Teil der Exekutive. Nein, die Entscheidung darüber, was strafbar sein soll und was nicht, ist allein den Parlamenten vorbehalten – im Bereich des Strafrechts vorrangig dem Deutschen Bundestag.
Das ist auch gut so. In einem demokratischen Staatswesen nennt man das Gewaltenteilung.
Das zweite Missverständnis:
Eine Auflösung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bei der Staatsanwaltschaft Göttingen würde Sie mitnichten davor bewahren, strafrechtlich verfolgt zu werden, wenn Sie sich entschließen, im Internet Straftaten zu begehen. Die Zentralstelle ist allein dazu gegründet worden, um Zuständigkeiten zu bündeln, Expertise und Synergien zu schaffen und so schneller und schlagkräftiger zu sein. Das ist auch genau richtig so
– das heißt aber natürlich nicht, dass nur diese Zentralstelle Hass-Straftaten im Internet verfolgen kann. Wenn man sie wieder abschaffen würde, würde die Verfolgung der entsprechenden Straftaten einfach wieder auf die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft übergehen.
Sie sehen also: Bei uns kommt keiner ungeschoren davon – Straftat bleibt Straftat, egal, ob sie von der Staatsanwaltschaft Göttingen, der Staatsanwaltschaft Lüneburg oder der Staatsanwaltschaft Aurich verfolgt wird. Und das muss auch so sein. Denn die konsequente Anwendung der Regeln ist einer der Grundpfeiler unseres Rechtsstaates.
Und das dürfte im Übrigen sicherlich auch in Ihrem Sinne sein.
Denn da kann ich gleich mal mit Missverständnis Nummer 3 aufräumen:
Der deutsche Staat verfolgt keine Regimekritiker. Der deutsche Staat verfolgt Straftaten. Der deutsche Staat ist kein Feind der Meinungsfreiheit – im Gegenteil: Dadurch, dass unsere Staatsanwaltschaften Straftaten verfolgen und die Gerichte die Täter entsprechend verurteilen, schützen wir gerade die Handlungsfreiheit des jeweils anderen. Die Freiheit des einen endet da, wo sie in die Freiheit des anderen eingreift. Grundkurs Grundrechte. Kann ich nur empfehlen, wenn man den Anspruch hat, das Volk zu vertreten.
Und nein: Unsere Staatsanwaltschaften differenzieren bei der Verfolgung von Straftaten nicht nach Parteibuch. Gerade die Bundesvorsitzende der AfD ist schon seit Langem – und insbesondere seit Dezember 2024 – massenhaft Zielscheibe von Beleidigungen und Verleumdungen im Internet geworden – und natürlich verfolgen die deutschen Staatsanwaltschaften diese Straftaten ganz energisch.
Ich lasse die Standartbeschimpfungen gegen Alice Weidel jetzt hier mal im O-Ton weg, weil ich es mir nicht mit dem Präsidium verderben will – aber es hat was mit dem Nationalsozialismus, mit einer unordentlichen Lebensführung und mit ihrer sexuellen Orientierung zu tun. Derartige Beleidigungen werden wir in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat niemals dulden – und ich gehe sicher davon aus, dass auch Sie, meine Damen und Herren von der AfD-Fraktion froh darüber sind, dass wir derartige Beleidigungen gegen Ihre Parteichefin nicht ungesühnt lassen.
Im Übrigen machen Beleidigungen zulasten prominenter Politikerinnen und Politiker ohnehin nur einen kleinen Teil der Arbeit der Zentralstelle in Göttingen aus. Der weitaus größte Teil der Verfahren betrifft „ganz normale Menschen“. Sie werden nicht Opfer von Beleidigungen, Hetze und Verleumdungen, weil sie hauptamtlich politisch aktiv sind.
Sie werden zur Zielscheibe wegen ihrer Weltanschauung, ihrer Hautfarbe, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer sexuellen Identität, ihres ehrenamtlichen Engagements vor Ort oder irgendeines anderen Umstandes, der den Täterinnen und Tätern nicht ihr engstirniges Weltbild passt.
Wer ernsthaft meint, es sei in Ordnung, Menschen aus solchen Beweggründen verächtlich zu machen, zeigt nur, welches Verständnis von Freiheit er wirklich hat.
Er meint mit „Freiheit“ nicht die Freiheit der anderen, sondern nur die eigene Freiheit, seine niedrigsten Instinkte hemmungslos und ohne jeden Respekt auszuleben.
Diese Art rücksichtloser Freiheit lehnt unser Grundgesetz zu Recht ab.
Eine freie Gesellschaft im Sinne des Grundgesetzes ist eine Gesellschaft, in der sich jede und jeder frei entfalten kann – solange er oder sie nicht die Rechte anderer verletzt.
Das heißt eben auch: Jede und jeder darf seine Meinung kundtun und seine Identität ausleben, ohne Angst haben zu müssen, dafür in der vermeintlichen Anonymität des Netzes bedroht, beleidigt und verleumdet zu werden.
In Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es seit 1949: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Diese Verpflichtung erfüllt die Zentralstelle der Staatsanwaltschaft Göttingen mustergültig – und richtet ihr Fähnchen dabei nicht nach dem politischen Wind, sondern arbeitet streng nach Recht und Gesetz. Ich bin deshalb sehr stolz darauf, dass diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen der Zentralstelle gegen Hass und Hetze im Internet in den letzten beiden Jahren nachhaltig den Rücken gestärkt haben – insbesondere auch durch personelle Verstärkungen.
Wir werden auch weiterhin dafür sorgen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist – und wir werden den Weg eines menschenwürdigen Umgangs im Netz auch in Zukunft mit aller Entschlossenheit weitergehen.
Und wenn es erforderlich ist, schützen wir dabei auch Ihre Meinungsfreiheit.
Vielen Dank!“
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.02.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Christoph Sliwka, LL.M.
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 05111205044