Präventionsarbeit gegen Antisemitismus
Der Niedersächsische Landesbeauftragte gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens begrüßt den Förderaufruf für die Förderung von Projekten im Bereich „Antisemitismus als Herausforderung für muslimische Communities“.
Das Bestreben Qualität und Wirkung der Präventionsarbeit insbesondere in den Themenfeldern Rechtsextremismus und Antisemitismus langfristig zu stärken, wird daher ausdrücklich unterstützt. Denn, so Enste weiter: „Für mich persönlich gilt: Antisemitismus ist Antihumanismus.
Er steht im diametralen Gegensatz zu den humanitären Grundwerten unserer Verfassung, welche gleich eingangs die Unantastbarkeit der Würde eines jeden Menschen in den Vordergrund stellt und sich zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft und des Friedens bekennt. Er richtet sich dabei in Gestalt von verbalen oder tätlichen Angriffen gegen Menschen jüdischen Glaubens, jüdischer Herkunft oder eines sonstigen jüdischen Bezugs – er richtet sich eben gegen Menschen.“
Zum Hintergrund: Zivilgesellschaftliche Träger können sich bis zum 18. Februar 2022 für das Förderjahr 2022 auf die Förderung für die Umsetzung eines Projekts/ einer Präventionsmaßnahme im Bereich Antisemitismus als Herausforderung für muslimische Communities bewerben.
Die maximale Fördersumme seitens des Landes-Demokratiezentrums beträgt 75.000,00 €. Es sollten weitere Eigen- oder Drittmittel von mindestens 10% eingebracht werden.
Im Januar 2020 hat die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) begonnen. Das Niedersächsische Justizministerium beantragt dort in der Funktion eines Landes- Demokratiezentrums (L-DZ) die Fördermittel für das Land Niedersachsen. In diesem Zusammenhang ergeht der Förderaufruf für die Förderung eines Projekts/ einer Präventionsmaßnahme im Bereich Antisemitismus als Herausforderung für muslimische Communities.
Beim Bundesprogramm "Demokratie leben!" des BMFSFJ handelt es sich um das bundesweit größte Förderprogramm, das alle Formen von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in den Blick nimmt. Es ist in dieser Form europaweit einzigartig.
Artikel-Informationen
erstellt am:
27.01.2022
Ansprechpartner/in:
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens
Nds. Justizministerium
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: (0511) 120 - 8750