„Opferschutz muss da ankommen, wo er gebraucht wird!“
Opferschutzbeauftragter legt ersten Jahresbericht vor / Übergabe an Justizministerin Havliza
Der Jahresbericht ist hier abrufbar.
„Der Anfang ist gemacht! Wir haben zahlreiche Kontakte knüpfen können und konnten bereits erste Arbeitsfelder identifizieren und Maßnahmen angehen“, so Pfleiderer.
Der ehemalige Leitende Oberstaatsanwalt und seine Geschäftsstelle fungieren als zentrale Anlaufstelle für alle Opfer von Straftaten und ihnen nahestehende Personen im Land. Die Mitarbeiterinnen seiner Geschäftsstelle leisten eine Erstberatung und leiten Betroffene an geeignete Unterstützungssysteme weiter.
Daneben ist ein weiterer wichtiger Schwerpunkt die Unterstützung von Betroffenen etwaiger sogenannter Großschadensereignisse. Im Nachgang zu einem solchen Ereignis entstehen zahlreiche Fragen und Versorgungslagen. Der Landesbeauftragte für Opferschutz übernimmt dann mit seiner Geschäftsstelle die zentrale Koordinierung des Opferschutzes für dieses Ereignis. Durch die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten können Fragen zentral bearbeitet und Betroffene ohne Umwege in geeignete Unterstützungsformen vermittelt werden. Im Terrorfall ist der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland primär zuständig. Der Landesbeauftragte steht dann unterstützend beiseite.
Die Geschäftsstelle ist über eine zentrale Nummer und E-Mail-Adresse erreichbar.
Hilfe und Unterstützung für Opfer von Straftaten
Der Niedersächsische Landesbeauftragte für Opferschutz, Herr Thomas Pfleiderer, ist zentraler Ansprechpartner für Opfer von Straftaten. Betroffene erhalten dort Hilfe und Unterstützung. Die Geschäftsstelle ist unter 0511/120‑8737 sowie opferschutzbeauftragter@mj.niedersachsen.de erreichbar.
Weitere Informationen unter: www.mj.niedersachsen.de/opferschutzbeauftragter
Zum Hintergrund:
Thomas Pfleiderer, Jahrgang 1950, wurde mit Beschluss der Landesregierung vom 29. Oktober 2019 zum 01. November 2019 zu Niedersachsen erstem Landesbeauftragte für Opferschutz ernannt. Er arbeitet ehrenamtlich und unabhängig von Weisungen. Seiner Ernennung war die Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 14. Juni 2018 vorausgegangen, infolge derer die Einrichtung von zentralen Strukturen des Opferschutzes in den Ländern beschlossen wurde. Die Einrichtung dieser Opferschutzstrukturen hatte der Beauftragte der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz in seinem Abschlussbericht empfohlen.
Erster Jahresbericht des Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz (PDF ist barrierefrei)
(PDF, 4,97 MB)
Zweiter Jahresbericht des Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz - Januar 2021 bis Dezember 2021 (PDF ist barrierefrei)
(PDF, 2,78 MB)
Dritter Tätigkeitsbericht des Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz 2022/2023 (PDF ist barrierefrei)
(PDF, 6,25 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
02.06.2021
Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044