Norddeutsche Justizakademie steht in den Startlöchern
„Echter Qualitätsboost für das Rechtspflegestudium“
Eine moderne Justizakademie für Norddeutschland, die zukünftig die Aus- und Fortbildungen für die Justizberufe unter einem Dach anbietet – was nach Zukunftsmusik klingt, nimmt nach den Planungen des Niedersächsischen Justizministeriums jetzt Gestalt an. In einem ersten Schritt soll das Studium der Rechtspflege neu aufgestellt und in die neu zu gründende Norddeutsche Justizakademie integriert werden.
Noch mehr Praxisbezug im Rechtspflegestudium, eine spürbare Entlastung des Lehrpersonals von Verwaltungsaufgaben und schließlich eine Stärkung des Ausbildungsstandorts Hildesheim – die von der Niedersächsischen Landesregierung geplante Reform des Rechtspflegestudiums sieht gleich eine Reihe von Verbesserungen sowohl für die Studierenden als auch für die Lehrenden vor. Über allem steht das Ziel, die Qualität des Rechtspflegestudiums weiter zu stärken und den für das Funktionieren unseres Rechtsstaates zentralen Beruf der Rechtspflegerin bzw. des Rechtspflegers künftig noch attraktiver zu gestalten.
Dazu soll die bisherige Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HR Nord) mit Beginn des Jahres 2026 durch eine neu zu gründende „Norddeutsche Justizakademie“ ersetzt werden. Vorbild ist dabei die bereits jetzt gut funktionierende „Steuerakademie Niedersachsen“.
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen eine zentrale Rolle in unserem Rechtsstaat ein: Sie entscheiden in eigener Verantwortung und weisungsunabhängig über rechtliche Fragestellungen, die viele Bürgerinnen und Bürger Tag für Tag bewegen. Diesen in unserem „Team Justiz“ so wichtigen Beruf wollen wir in Zukunft noch attraktiver gestalten. Mit der Errichtung der Norddeutschen Justizakademie in Hildesheim gelingt uns dabei ein echter Qualitätsboost für das Rechtspflegestudium. Die neue Struktur ermöglicht es, die Studierenden noch näher an der späteren Berufspraxis auszubilden und so die Qualität des Studiums weiter zu steigern. Das entspricht einem vielfach geäußerten Wunsch aus der Praxis, der bei meinen zahlreichen Besuchen an niedersächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften wiederholt an mich herangetragen wurde. Gleichzeitig wird es uns auf diesem Wege gelingen, die engagierten Lehrenden von Verwaltungsaufgaben zu entlasten. So können sie in Zukunft noch mehr Zeit auf die Lehre verwenden – auch davon werden die Studierenden maßgeblich profitieren. Der Fokus der Lehrenden wird damit zukünftig ganz klar auf den Studierenden liegen – und nicht etwa auf der Erfüllung von Verwaltungsaufgaben. Mit unserem zukunftsfesten Konzept stärken wir schließlich auch den Ausbildungsstandort Hildesheim insgesamt.“
Bislang ist die HR Nord eine Hochschule (früher: Fachhochschule) nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG). Das NHG sieht selbstverwaltende Organisationsstrukturen vor, die auf große Universitäten und Hochschulen mit mehreren Fakultäten ausgerichtet sind. Für die HR Nord mit nur einem einzigen Studiengang, nur ca. zehn Arbeitskräften in der Verwaltung sowie ca. 20 Lehrenden führen diese Strukturen zu einem teilweise unverhältnismäßig großen und daher kaum praktikablen Verwaltungsaufwand für viele Lehrende.
Jährlich beginnen an der bisherigen HR Nord etwa 150 Studierende aus den Ländern Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein ein Studium zum Diplom Rechtspfleger bzw. zur Diplom-Rechtspflegerin. Insgesamt studieren so gleichzeitig ca. 300 Studierende an der bisherigen HR Nord. Ihnen wird zukünftig ein moderneres, praxistauglicheres Studium geboten. Zugleich bleibt es für sie strukturell beim dualen Studium der Rechtspflege, bestehend aus praktischen Phasen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und theoretischen Phasen an der Akademie. Die Justizakademie wird an Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs das Recht zum Führen der Bezeichnung „Diplom-Rechtspflegerin (Justizakademie)“ oder „Diplom-Rechtspfleger (Justizakademie)“ verleihen. Gesetzlich soll außerdem geregelt werden, dass der erfolgreiche Abschluss der Laufbahnprüfung einem Bachelor-Abschluss gleichsteht.
Die Ausbildung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger soll auch in Zukunft vorrangig durch hauptamtliche Lehrkräfte im Landesdienst mit hochschuldidaktischer oder berufspädagogischer Eignung erfolgen; daneben werden für einzelne Lehrveranstaltungen regelmäßig auch nebenamtliche Lehraufträge vergeben. Das vorhandene Personal der bisherigen HR Nord soll an die Akademie übergeleitet werden.
Die Mitbestimmungsrechte der Studierenden und der Lehrenden sollen an der Norddeutschen Justizakademie durch einen Akademierat gewahrt werden, der in die Gestaltung der Studienpläne eingebunden sein wird. Der Akademierat soll jedoch nicht nur aus Angehörigen der Akademie bestehen, sondern ihm sollen auch Vertretungen der (Justiz-)Praxis angehören, um die Bedarfe der Praxis dort zielgenau einbringen zu können.
In einem nächsten Schritt wird auf Grundlage eines Eckpunktepapiers der Dialog über die Strukturveränderung mit den die HR Nord tragenden Ländern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein sowie den in dem Rechtspflegestudium engagierten Behörden und Interessenvertretungen erfolgen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
17.02.2025
Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Marcel Holthusen
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 05111205043