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Modernisierung des Zivilprozesses

Erfolgreicher Test im bundesweit ersten Reallabor zum Zivilprozess / Gerichte in Bayern und Niedersachsen erproben Software zur digitalen Aufbereitung von Streitstoff in Zivilverfahren


Bayerns Justizminister Eisenreich: „Dieses weiterentwickelte Basisdokument kann ein wichtiger Baustein für den Zivilprozess der Zukunft sein." Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Wahlmann: "Die Richterassistenz ist ein Meilenstein und der Beweis einer modernen und zukunftsorientierten Justiz."


Über einhundert Verfahren verschiedener Rechtsgebiete, 60 Richterinnen und Richter, 18 Monate Testphase: Bayerische und niedersächsische Landgerichte haben in dem bundesweit ersten "Reallabor" im Zivilprozess erfolgreich eine Software erprobt, die in Zukunft in Zivilprozessen die Arbeit erleichtern könnte. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Zivilgerichte sind bundesweit mit Dieselverfahren, Fluggastklagen, Schadenersatzklagen wegen behaupteter Datenschutzverstöße, Klagen gegen Prämienerhöhungen von privaten Krankenversicherern und zahlreichen weiteren Massenverfahren stark belastet. Es kostet wertvolle Zeit und Ressourcen, den Streitstoff zu ordnen und die wesentlichen Elemente zu erfassen. In unserem Projekt haben wir ein digitales Basisdokument getestet, das an die Stelle der Schriftsätze tritt. Dadurch wird der Streitstoff digital aufbereitet, übersichtlich dargestellt und der Zivilprozess kann gerade auch bei Massenverfahren und Verfahren mit geringen Streitwerten für alle Beteiligten transparenter und effektiver werden." Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann: "Gerade im Zuge der Modernisierung und Digitalisierung der Justiz sollten wir innovative Technologien nutzen, um Gerichte insbesondere bei der Bearbeitung einer Vielzahl an ähnlich gelagerten Verfahren zu entlasten. Mit dem digitalen Basisdokument ist uns genau das gelungen: Mithilfe modernster Technologie haben wir eine Lösung entwickeln können, die es Richterinnen und Richtern ermöglicht, effektiver zu arbeiten – gerade in Massenverfahren. Das beschleunigt nicht nur Prozesse und entlastet die Kolleginnen und Kollegen bei Gericht. Es stärkt auch das Vertrauen der Menschen in unsere Justiz, die sich modern und zukunftsorientiert aufstellt."

Die eineinhalbjährige Erprobungsphase an den Landgerichten Hannover, Landshut, Osnabrück und Regensburg ist erfolgreich abgeschlossen. Die an dem Projekt beteiligten Lehrstühle für Deutsches Verfahrensrecht (Prof. Dr. Christoph Althammer) und für Medieninformatik (Prof. Dr. Christian Wolff) an der Universität Regensburg werten derzeit die Ergebnisse aus. Der Abschlussbericht wird im Juli vorgestellt.

Eisenreich: "Dieses weiterentwickelte Basisdokument kann ein wichtiger Baustein für den Zivilprozess der Zukunft sein. Das Projekt sollte erproben, ob sich Lösungen finden lassen, die für Gerichte, die Anwaltschaft und die Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen hilfreich sind. Ein Werkzeug, mit dem Massenverfahren und Verfahren mit geringen Streitwerten schneller und effizienter bearbeitet werden können, hilft allen. Deshalb haben wir auch die Praxis von Anfang an in die Entwicklung der Software eng eingebunden. Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Richterinnen und Richter haben ihre praktischen Erfahrungen eingebracht. Das entwickelte Basisdokument ist ein Projekt von Praktikern für Praktiker."

Ministerin Dr. Wahlmann: "Ich danke allen Richterinnen und Richtern und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die den Aufwand nicht gescheut und an dem Projekt mitgewirkt haben. Nur so ist es uns gelungen, ein Tool zu entwickeln, das den Bedürfnissen aller am Prozesse Beteiligten Rechnung trägt. Bei allem technischen Fortschritt muss aber immer auch klar sein: Am Ende ist es der Mensch, der die Entscheidungen fällt – und keine Maschine."

Auf der Frühjahrskonferenz im Juni 2022 hat die Justizministerkonferenz bereits festgestellt, dass die Schriftsätze in Massenverfahren einen erheblichen gerichtlichen Aufwand bei der Sachverhaltserfassung verursachen, da sich diese oftmals nicht auf den konkreten Einzelfall beziehen. Die Länder setzten sich deshalb für Überlegungen ein, wie in diesen Fällen Strukturvorgaben für einen einzelfallbezogenen und konzentrierten Parteivortrag helfen können.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
01.07.2024

Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

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