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LT-Rede „Betäubungsmittel und Alkohol im Justizvollzug entschlossen bekämpfen“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. Juni 2024, TOP 30


Es gilt das gesprochene Wort!

„Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

danke, dass Sie dieses Thema im Plenum ansprechen. Ich begrüße das, denn das zeigt allen klar und deutlich Ihr wirkliches Verhältnis zu unserem niedersächsischen Justizvollzug und zu den Bediensteten, die dort Tag für Tag für unser aller Sicherheit sorgen.

Vorweg kann ich sagen: Drogen und Alkohol haben im Justizvollzug nichts zu suchen.

Das war so, das ist so und das bleibt so.

Gleichzeitig ist es bundesweit eine große Herausforderung für den Justizvollzug, Drogen und Alkohol aus den Gefängnissen herauszuhalten, und auch das ist keine neue Erkenntnis.

In allen niedersächsischen Anstalten gibt es deshalb ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um das Einbringen von verbotenen Gegenständen und Substanzen zu erschweren und diese aufzufinden.

Dazu gehört unter anderem:

· dass die Gelände und die Anstalten videoüberwacht werden,

· dass Rundgänge zum Auffinden von Mauerüberwürfen durchgeführt werden,

· dass der Erhalt von Gegenständen kontrolliert und beschränkt wird,

· dass sowohl die Hafträume als auch die Gefangenen selbst durchsucht werden,

· dass eingehende Post – mit Ausnahme der Verteidigerpost und Post von Volksvertretungen – kopiert wird, um die Einbringung neuer psychoaktiver Substanzen zu verhindern,

· dass Besucherinnen und Besucher generell durchsucht werden,

· dass Lieferanten überprüft werden,

· dass Rauschgiftspürhunde eingesetzt werden

· und noch einiges mehr.

Auch im konkreten Fall des Videos aus der Abteilung Baumschulenweg hat die JVA Meppen, die übrigens in dieser Hinsicht eine geradezu vorbildliche Anstalt ist – das möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich betonen! – sehr konsequent reagiert: Die betroffene Abteilung wurde noch am Tag des Bekanntwerdens des Videos einer umfassenden Revision unterzogen – sprich: Hafträume und Gefangene wurden genauestens durchsucht. Alkohol, Drogen oder Handys wurden dabei nicht aufgefunden. Der Gefangene, der noch in Haft war, wurde umgehend aus dem offenen Vollzug abgelöst – sprich: in den geschlossenen Vollzug verlegt.

Die generelle Linie in Meppen wurde ebenfalls verschärft: Gefangene im offenen Vollzug werden jetzt konsequent bereits bei der ersten Auffälligkeit von Alkohol- und/oder Drogenmissbrauch in den geschlossenen Vollzug zurückverlegt und erst von dort aus wird ihre eventuelle weitere Eignung für den offenen Vollzug überprüft. Das war vorher – auch unter meiner Vorgängerin von der CDU – noch anders.

Dass man trotz einer solchen Einsatzbereitschaft nicht jeden Vorfall verhindern kann, gehört dazu. In unseren Gefängnissen sitzen nun einmal keine freundlichen gesetzestreuen Mitbürger, sondern verurteilte Kriminelle.

Und im konkreten Fall muss man auch berücksichtigen, dass es sich hier um eine Einrichtung des offenen Vollzugs handelt, die naturgemäß deutlich weniger abgeschottet und gesichert ist als unsere Anstalten des geschlossenen Vollzugs. Es ist ja gerade Sinn des offenen Vollzugs, den dafür geeigneten Gefangenen nach und nach mehr Freiheiten zu gestatten, um sie Stück für Stück wieder an das Leben nach der Entlassung zu gewöhnen. Wenn sich bei einzelnen Inhaftierten herausstellt, dass sie mit diesen Freiheiten nicht umgehen können und das in sie gesetzte Vertrauen missbrauchen, indem sie etwa Alkohol einschmuggeln, dann müssen sie mit Konsequenzen rechnen, etwa mit der Ablösung aus dem offenen Vollzug. So ist es ja auch hier geschehen.

Deshalb ist es wirklich absolut daneben, aus jedem Einzelfall ein „Systemversagen“ und ein Versagen der Beschäftigten machen zu wollen.

Guter Umgang mit Landesbediensteten sieht anders aus!

Was mich nämlich wirklich ärgert, ist der Umgang mit unseren Vollzugsbediensteten.

Die CDU unterstellt den Bediensteten in Meppen und im gesamten Vollzug faktisch, es werde offenbar absichtlich nicht so genau hingeschaut, vielleicht sei man ja ganz zufrieden, wenn Gefangene zugedröhnt in der Zelle liegen.

Das ist nicht nur absolut abwegig – denn kaum etwas ist im Vollzug herausfordernder und gefährlicher als ein Gefangener auf Drogen – es ist auch ein unglaubliches und durch nichts zu rechtfertigendes Misstrauensvotum gegenüber den Bediensteten im Justizvollzug, das ich auf das Schärfste zurückweise!

Im niedersächsischen Vollzug arbeiten rund 4.000 hoch motivierte Männer und Frauen.

Sie geben 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, 365 Tage im Jahr nicht 100 %, sondern teilweise deutlich mehr.

Das weiß jeder, der sich in unseren Vollzugsanstalten einen eigenen Eindruck verschafft, statt vom Schreibtisch aus haltlose Vorwürfe in die Welt zu setzen.

Und an dieser Stelle auch noch ein Wort zur Unterstellung der CDU, der aktuelle Vorfall sei Ausdruck meiner neuen Strategie für den offenen Vollzug.

Tut mir leid, da muss ich Sie enttäuschen.

Der offene Vollzug arbeitet aktuell noch nach exakt den gleichen Regeln wie unter Ihrer Frau Havliza.

Genau deshalb will und werde ich im engen Austausch mit unseren Praktikerinnen und Praktikern den offenen Vollzug stärken und besser machen.

Ein guter offener Vollzug ist ein entscheidendes Mittel für eine erfolgreiche Resozialisierung.

Nur eine erfolgreiche Resozialisierung ist aber Voraussetzung dafür, dass ein Gefangener nach seiner Entlassung straffrei bleibt – und damit keine Gefahr für die Gesellschaft mehr darstellt.

Heißt: Ein besserer offener Vollzug bedeutet mehr Sicherheit für uns alle!

Wer dagegen wie die CDU immer gleich „Skandal!“ ruft, wenn einzelne Gefangene die Chance des offenen Vollzugs nicht nutzen und das in sie gesetzte Vertrauen missbrauchen, provoziert nur eine Kultur des reinen Wegsperrens.

Bei einer solchen Strategie sind hohe Rückfallquoten bei den Gefangenen, die aus dem geschlossenen Vollzug im schlimmsten Fall völlig unvorbereitet in die Welt entlassen werden, vorprogrammiert. Das ist fahrlässig und das ist fachlich untragbar.

Um es kurz zu machen:

Was in Meppen vorgefallen ist, ist ärgerlich.

Aber es ist sofort und mit der gebotenen Konsequenz reagiert worden. Von daher sollten Sie Ihre aufgeregte Debatte darüber zügig beerdigen und sich lieber konstruktiv daran beteiligen, wie wir den Vollzug nachhaltig besser machen können.

Im Interesse der Bediensteten, im Interesse der erfolgreichen Resozialisierung der Gefangenen und im Interesse unser aller Sicherheit.

Vielen Dank!“

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Christoph Sliwka, LL.M.

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 05111205044

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