Logo Niedersächsisches Justizministerium: zur Startseite Niedersachsen klar Logo

LT-Rede „Arbeitsstättenverordnung in den niedersächsischen Strafvollzugsanstalten umsetzen!“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 18. Juni 2024, TOP 21


Es gilt das gesprochene Wort!

„Sehr geehrte Frau Präsidentin,

meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete,

gleich zu Beginn meiner Rede die große Enthüllung:

Natürlich werden in den Niedersächsischen Justizvollzugsanstalten die gesetzlichen Arbeitsschutzregelungen eingehalten.

Natürlich werden Gefährdungsbeurteilungen erstellt.

Und natürlich tun wir alles dafür, die Arbeitsbedingungen so gut wie möglich zu gestalten – bei den Büroarbeitsplätzen, aber auch überall sonst.

Um es einmal konkret zu machen:

Wir haben im Vollzug neun eigene Sicherheitsingenieurinnen und Sicherheitsingenieure. Diese arbeiten weisungsfrei und schauen sich laufend die Verhältnisse in den Anstalten vor Ort an.

Sie können ganz sicher sein:

Wenn beim technischen Arbeitsschutz etwas nicht passt, legt unser Ingenieurteam den Finger solange in die Wunde, bis es geklärt ist.

Unsere Betriebsärztinnen und Betriebsärzte tun dasselbe mit Blick auf die betriebsmedizinischen Vorschriften.

Darüber hinaus können die Kolleginnen und Kollegen in jeder JVA ihren Arbeitsplatz jederzeit betriebsmedizinisch bewerten lassen. Wenn dabei festgestellt wird, dass etwas fehlt, wird das auch besorgt.

Wir haben außerdem in jeder Anstalt die gesetzlich vorgesehenen Arbeitsschutzausschüsse. Die achten ebenfalls darauf, dass es nicht bei warmen Worten bleibt, sondern dass mögliche Probleme gelöst werden.

Als Ministerium gehen wir schließlich selbst raus in die Fläche und führen jährliche Fachaufsichtsbesuche durch. Und da kommen nicht irgendwelche „Bürokraten“ aus Hannover, sondern unsere Vollzugsabteilung besteht zu einem ganz großen Teil aus Kolleginnen und Kollegen aus dem Vollzug selbst. Die wissen bestens Bescheid, wie die Praxis aussieht und wo man bei der Arbeitssicherheit genau hinschauen muss.

Der Antrag nennt ja besonders die JVA Hannover.

Auch da haben wir natürlich längst Gefährdungsbeurteilungen für die einzelnen Bereiche, inklusive aller 226 Arbeitsräume.

Und ja, die Räume sind größtenteils nicht schön und das Mobiliar ist es größtenteils auch nicht.

Aber in Ihrem Antrag geht es ja nicht um Schönheit, sondern um Arbeitssicherheit.

Und wissen Sie was?

Aktuell gibt es nach Auskunft der JVA Hannover bei keinem einzigen Arbeitsraum Handlungsbedarf im Hinblick auf eine Gefährdung am Arbeitsplatz.

Die JVA hat außerdem noch einmal klar versichert: Individuelle, gesundheitlich begründete Ausstattungswünsche werden, wenn irgendwie möglich, erfüllt.

Aktuelle Zahl der Beschwerden dazu: Null Komma Null.

Um es also kurz zu machen: Wir haben ganz sicher kein strukturelles arbeitsschutzrechtliches Problem im Vollzug.

Dass baulich in einigen Anstalten generell etwas passieren muss, steht auf einem anderen Blatt.

Aber auch daran arbeiten wir. Die tolle Sanierung des Grauen Hauses in Wolfenbüttel ist ein aktueller Beleg dafür.

Damit wäre ich eigentlich am Ende meiner Rede.

Eins möchte ich hier aber noch loswerden: Was mich an Anträgen wie diesem hier wirklich ärgert, ist die Art und Weise, wie unser Vollzug und besonders unsere Vollzugsleitungen schlechtgemacht werden sollen.

Diese absolut haltlose Unterstellung „Die Verwaltung macht es sich schön und lädt den alten Kram bei den Bediensteten in den Abteilungen ab“ ist wirklich ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die sehr, sehr hart daran arbeiten, einen erfolgreichen Justizvollzug auf die Beine zu stellen.

Der Vollzug ist ein extrem herausfordernder Arbeitsplatz und alle Bediensteten, vom Berufseinsteiger bis zur Anstaltsleiterin, haben unsere Hochachtung verdient.

Ich erlebe überall bei meinen vielen Besuchen im Vollzug einen tollen Teamgeist, ein offenes Klima und Menschen, die für den Vollzug brennen.

Das gilt gerade auch für die Anstaltsleitungen, die durch die Bank 110 % für ihre Bediensteten geben. Vielleicht wäre es an der Zeit, das einmal anzuerkennen, anstatt substanzlose Anträge auf Basis haltloser Unterstellungen einzubringen.

Vielen Dank!“

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.06.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Christoph Sliwka, LL.M.

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 05111205044

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln