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Leichte Sprache in der niedersächsischen Justiz

Niewisch-Lennartz: „Mehr Brücken zu den Bürgerinnen und Bürgern bauen“


Ein Jahr nach dem Start des Pilotprojekts „Leichte Sprache in der niedersächsischen Justiz“ stehen ab heute weitere Justiztexte der breiten Öffentlichkeit auch in Leichter Sprache zur Verfügung.

Ziel des Projekts ist es, durch den Abbau sprachlicher Barrieren einen leichteren Zugang zur Justiz zu schaffen. Im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts des Niedersächsischen Justizministeriums, des Amtsgerichts Hildesheim und des Instituts für Übersetzungswissenschaft und Fachkommunikation der Universität Hildesheim wurden Formulare, Erläuterungstexte sowie Informationsbroschüren und Teile des Internetauftritts in Leichte Sprache übersetzt.

Bereits im Februar dieses Jahres wurden gerichtliche Ladungsschreiben und Hinweisformulare für Zeugen sowie Erläuterungen zur Einrichtung einer Betreuung von der Projektgruppe sprachlich neu gefasst.

Ab heute stehen nun die sehr häufig nachgefragten Informationsbroschüren zu den Themen Erbrecht und Vorsorgevollmacht der breiten Öffentlichkeit als gedruckte Textausgaben kostenfrei zur Verfügung. Diese Broschüren sowie der Internetauftritt zum Thema „Justiz verstehen“ in Leichter Sprache können auch online auf der Homepage des Niedersächsischen Justizministeriums aufgerufen werden: (http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=34661&article_id=123609&_psmand=13)

Niewisch-Lennartz: „Der Justiz fällt es nicht immer leicht, ihre Inhalte nach außen zu vermitteln. Sie muss mehr Brücken zu den Bürgerinnen und Bürgern bauen und ihre Sprache sprechen. Die Leichte Sprache in der Justiz durchbricht sprachliche Barrieren. Sie hilft den Menschen, eigene Rechte wahrzunehmen und Entscheidungen besser zu verstehen.“
Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.09.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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