Justizministerin Dr. Wahlmann zu Gast beim Landesarbeitsgericht Niedersachsen
Antrittsbesuch in Hannover
Besuch im Herzen Hannovers: Die Niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann hat am 9. Juni 2023 dem Landesarbeitsgericht Niedersachsen ihren Antrittsbesuch abgestattet, um sich mit dem Präsidenten, Herrn Mestwerdt, und den Kolleginnen und Kollegen auszutauschen.
Eines der zentralen Themen war dabei der Digitalisierungsprozess der Arbeitsgerichtsbarkeit. Dr. Kathrin Wahlmann: „Ich freue mich sehr, dass die Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter in den vergangenen Monaten ganz weit überwiegend positive Erfahrungen mit der eAkte gemacht haben. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist in Niedersachsen eine Vorreiterin in Sachen Digitalisierung: Bereits neun der insgesamt 15 niedersächsischen Arbeitsgerichte arbeiten voll elektronisch. Bis zum Herbst 2023 werden alle Arbeitsgerichte – einschließlich des Landesarbeitsgerichts – auf die elektronische Aktenführung umgestellt haben.“
Neben dem Gespräch über die Digitalisierung nutzte die Justizministerin die Gelegenheit, mit der Gerichts- und Geschäftsleitung sowie den Vertreterinnen und Vertretern der Personal- und Richtervertretungen über die – weitgehend positive – Personal- und Belastungssituation in der niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit zu sprechen. Der im Rahmen des Besuchs der Ministerin von dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts vorgestellte „Jahresgeschäftsbericht 2022“ gab der Ministerin einen guten Einblick in die tägliche Arbeit der Gerichte und die aktuellen Eingangs- und Erledigungszahlen.
Dr. Kathrin Wahlmann nutzte ihren Besuch auch, um mit den Kolleginnen und Kollegen über die Nachwuchsgewinnung in der Justiz zu sprechen. Dabei bestand Einigkeit darüber, das Institut der Justizassistenz auch weiterhin verstärkt zur Gewinnung qualifizierten Nachwuchses zu nutzen.
Präsident Wilhelm Mestwerdt: „Die Justizassistenz, also die Möglichkeit, während des Referendariats als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Gericht mitzuwirken, hat sich auch für die Arbeitsgerichtsbarkeit als gutes Werkzeug erwiesen, um besonders talentierte Richterinnen und Richter für uns zu gewinnen. Wenn wir die Gelegenheit haben, den potentiellen Entscheiderinnen und Entscheidern von morgen die Vorzüge der Arbeitsgerichte zu zeigen, entscheiden sich viele für uns, die eigentlich eine andere berufliche Laufbahn einschlagen wollten. Diesen Weg sollten wir gemeinsam weitergehen.“
Zum Hintergrund:
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entscheidet über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse sämtlicher Arbeitsgerichte in Niedersachsen. In den Zuständigkeitsbereich fallen 15 niedersächsische Arbeitsgerichte in folgenden Städten: Braunschweig, Celle, Emden, Göttingen, Hameln, Hannover, Hildesheim, Lingen, Lüneburg, Nienburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade, Verden und Wilhelmshaven.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.06.2023
Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann
Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044