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Justizministerin beantwortet die Mündliche Anfrage „„VW-Abgasaffäre“ - Gegen wen ermittelt die Staatsanwaltschaft?“ (Teil 1)“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 15. Oktober 2015, Mündliche Anfrage Nr. 57


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 57 der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe, Christian Dürr, Jörg Bode und Christian Grascha und Gabriela König (FDP):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Am 28. September 2015 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Braunschweig unter der Überschrift „Ermittlungsverfahren in der ‚VW-Abgasaffäre´ eingeleitet“ eine Pressemitteilung, die folgenden Wortlaut hatte: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen, hat aufgrund von Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Volkswagen AG, eingeleitet.

Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf dem Vorwurf des Betruges durch den Verkauf von Kraftfahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten. Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Strafanzeige der Volkswagen AG ohne Benennung eines Beschuldigten eingegangen. Zielrichtung der Ermittlungen ist insbesondere die Klärung der Verantwortlichkeiten.

Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen können keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden.“

Daraufhin setzte weltweit eine umfassende Berichterstattung darüber ein, dass gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen der „VW-Abgasaffäre“ eröffnet worden sei.

Unter dem 29. September 2015 veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Braunschweig dann zu dem gleichen Sachverhalt folgende Pressemitteilung: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen, hat aufgrund von Strafanzeigen im Zusammenhang mit der ‚Abgasaffäre‘ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der Schwerpunkt der Ermittlungen liegt auf dem Vorwurf des Betruges durch den Verkauf von Kraftfahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten. Weiter ist in diesem Zusammenhang eine Strafanzeige der Volkswagen AG ohne Benennung eines Beschuldigten eingegangen.

Zielrichtung der Ermittlungen ist insbesondere die Klärung der Verantwortlichkeiten. Da namentlich gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Martin Winterkorn Anzeige erstattet wurde, erfolgt auch diesbezüglich die Prüfung eines Anfangsverdachts. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts besteht die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Der Anfangsverdacht muss jedoch auf konkreten Tatsachen beruhen, wobei offenkundige Tatsachen des Zeitgeschehens eine Rolle spielen können.

Mit Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen können keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden.“

Die Pressemitteilung vom Vortag war fortan nicht mehr auffindbar und abrufbar, und die neue Pressemitteilung ist nicht als Korrektur der vorangegangenen gekennzeichnet worden.

Vorbemerkung der Landesregierung

Bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig sind im Zusammenhang mit der sog. Abgas-Affäre des Volkswagen-Konzerns mehrere Strafanzeigen eingegangen, von denen sich einige gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn richteten.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat daraufhin im Rahmen von Vorermittlungen einen strafrechtlichen Anfangsverdacht gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn geprüft.

Die Anzeigen sind bei der Staatsanwaltschaft in das Register für Strafsachen (Js-Register) mit einem sogenannten Js-Aktenzeichen eingetragen worden. Grundlage für die Eintragung war § 47 Abs. 1 Satz 2 der Anweisung für die Verwaltung des Schriftguts bei den Geschäftsstellen der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften - Aktenordnung (AktO) (Nds. Rpfl. 2014, 46). Danach sind Strafanzeigen unabhängig von einem Anfangsverdacht gegen die von dem Anzeigeerstatter beschuldigte Person in das Js-Register für Strafsachen und Bußgeldsachen einzutragen. In der Aktenordnung wird insofern nicht unterschieden zwischen Vorermittlungsverfahren und Ermittlungsverfahren.

Bislang ist gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Die Prüfung der Staatsanwaltschaft, ob zureichende tatsächliche Anhaltspunkte gemäß § 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung einen Anfangsverdacht gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn und damit die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn begründen, war am 28.09.2015 noch nicht abgeschlossen und dauert auch heute noch an.

Seit dem 25.09.2015 sind bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig zahlreiche Presseanfragen eingegangen, ob dort Strafanzeigen gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn vorlägen. Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft sah sich daher veranlasst, am 28.09.2015 eine Pressemitteilung herauszugeben, in der es u. a. heißt: „Die Staatsanwaltschaft Braunschweig, Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen, hat aufgrund von Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, eingeleitet.“

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt:

1. Wurde zu irgendeinem Zeitpunkt im Zusammenhang mit der „VW-Abgasaffäre“ der ehemalige VW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Martin Winterkorn unter einem Js-Aktenzeichen als Beschuldigter geführt?

Die erste Strafanzeige gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn ist am 21.09.2015 bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig eingegangen. Daraufhin erfolgte am 23.09.2015 die erste Eintragung in das Js-Register. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen verwiesen.

2. Wenn ja, wann und durch wen wurde dieses Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Entfällt.

3. Wenn nein, wieso hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig in ihrer Pressemitteilung vom 28. September 2015 mitgeteilt, dass sie gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn im Zusammenhang mit der „VW-Abgasaffäre“ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe?

Die Staatsanwaltschaft hat in ihrer Pressemitteilung vom 28.09.2015 nicht ausreichend klargestellt, dass aufgrund mehrerer Strafanzeigen unter einem Js-Aktenzeichen nur ein Anfangsverdacht geprüft werde. Dadurch ist in der Öffentlichkeit bedauerlicherweise der falsche Eindruck entstanden, dass gegen Herrn Prof. Dr. Winterkorn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt werde. Die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft ist diesem Eindruck in zahlreichen Interviews mit Radio-, Fernseh- und Presseorganen entgegengetreten und hat dabei nachdrücklich klargestellt, dass der Anfangsverdacht im Rahmen des angelegten Js-Vorgangs noch geprüft werde.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.10.2015

Ansprechpartner/in:
Herr Marco Hartrich

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5162

www.mj.niedersachsen.de

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