Justiz macht weiteren Schritt beim elektronischen Rechtsverkehr
Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs bei allen Niedersächsischen Arbeitsgerichten
Seit heute (01.11.2014) gilt eine von der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz unterzeichnete Verordnung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs bei allen Niedersächsischen Arbeitsgerichten. Bereits seit dem 1. November 2013 steht die Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes für den elektronischen Rechtsverkehr offen.
Niewisch-Lennartz: „Ich möchte beim elektronischen Rechtsverkehr keinen „big bang“ haben. Wir leiten stattdessen den Wandel der Kommunikationskultur frühzeitig und schrittweise - zuerst in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, jetzt in der Arbeitsgerichtsbarkeit - ein. So gewinnen wir wertvolle Erkenntnisse, die dazu beitragen werden, die flächendeckende Einführung bürgernah und auch wirtschaftlich zu realisieren.“
Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in der niedersächsischen Justiz ist eines der zentralen Vorhaben der Landesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung des Landes.
Grundlage ist das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (eJustice-Gesetz) vom 10. Oktober 2013. Ziel des Gesetzes ist es vor allem, die Zugangshürden für die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz zu senken. Die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr bleibt für Bürgerinnen und Bürger freiwillig. Das Gesetz verpflichtet allerdings die Anwaltschaft, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts - mit Ausnahme der Straf- und Bußgeldsachen - spätestens ab dem Jahr 2022 ausschließlich elektronisch miteinander zu kommunizieren.
Elektronische Schriftsätze konnten bei dem Arbeitsgericht Emden seit dem 1. November 2011 eingereicht werden. Seitdem erfolgten dort etwa 1.600 elektronische Eingänge zu etwa 600 gerichtlichen Verfahren. Nach Abschluss dieser erfolgreichen Erprobung können ab heute nun auch Bürgerinnen und Bürger, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden bei allen Niedersächsischen Arbeitsgerichten Klagen, Schriftsätze und Erklärungen auf elektronischem Weg einreichen.
Fälschungssicherheit, Vertraulichkeit und Urheberschaft der übermittelten Daten werden durch den Einsatz eines Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) einschließlich einer vom Anwender zu verwendenden qualifizierten elektronischen Signatur sichergestellt. Die Einreichung von Schriftstücken durch Versendung einer gewöhnlichen E-Mail reicht dagegen nicht aus. Die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr bei den Arbeitsgerichten ist nicht verpflichtend.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.11.2014
Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181