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Jura-Studium: Erneute Corona-Erleichterung beim „Freischuss"

Auch das Sommersemester 2021 wird nicht angerechnet


Wie schon das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2020 wird auch das Sommersemester 2021 aufgrund der Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie nicht auf den „Freischuss“ angerechnet werden. Dies hat das Niedersächsische Justizministerium in Abstimmung mit den juristischen Fakultäten im Land entschieden. Justizministerin Barbara Havliza wird die entsprechende Änderung der Ausbildungs-Verordnung in den nächsten Tagen unterschreiben.

Justizministerin Havliza: „Die pandemische Situation ist auch im laufenden Semester noch nicht ganz überwunden. Die Jura-Fakultäten im Land haben viel dafür getan, den Lehrbetrieb so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. Das ist auch gelungen! Trotzdem hat es Einschränkungen gegeben, die das Lernen erschwert haben. Nicht alle Angebote standen immer und uneingeschränkt zur Verfügung. Daraus sollen den Studierenden keine Nachteile erwachsen.“

Den „Freischuss“ (nach dem Gesetzeswortlaut: „Freiversuch“) nutzt etwa ein Viertel der Kandidatinnen und Kandidaten in der sog. Pflichtfachprüfung in der ersten Prüfung (früher auch bekannt als „Erstes Staatsexamen“). Das Ausbildungsgesetz für angehende Juristinnen und Juristen sieht grundsätzlich vor, dass die Pflichtfachprüfung nur zwei Mal absolviert werden kann. Melden sich Studierende jedoch innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel bis zum Abschluss des 8. Fachsemesters), so haben sie einen weiteren Versuch – den „Freischuss“. Diese Möglichkeit mindert bei vielen Studierenden den Druck beim Schreiben der höchst anspruchsvollen juristischen Pflichtfachprüfung. Zugleich soll den Studierenden ein Anreiz gegeben werden, ihr Studium zügig voranzutreiben und frühzeitig abzuschließen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie (alsbald) auf der Seite des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes.


Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.05.2021

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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