Fünfter Bund-Länder-Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister: Beschluss zur Justizcloud
Die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben sich am 28. November 2024 in Berlin zu ihrem fünften Bund-Länder-Digitalgipfel getroffen. Im Fokus des Treffens stand das Vorhaben der gemeinsamen Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud: also einer gemeinsamen Cloud-Infrastruktur für justizbezogene IT-Anwendungen von Bund und Ländern. Bei ihren vorangegangenen Treffen hatten die Ministerinnen und Minister eine Studie zur Machbarkeit einer bundeseinheitlichen Justizcloud in Auftrag gegeben. Diese Studie liegt nunmehr vor. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass sich eine bundeseinheitliche Cloud-Infrastruktur für justizbezogene Anwendungen praktisch realisieren lässt - und dass ihre Verwirklichung erhebliche Kosten- und Qualitätsvorteile verspricht. Auf Grundlage dieser Studie haben die Justizministerinnen und Justizminister eine gemeinsame Erklärung verabschiedet: Bund und Länder formulieren darin das gemeinsame Ziel, bis Ende 2026 eine erste Version einer bundeseinheitlichen Justizcloud zu realisieren. Finanziert werden soll das Vorhaben aus der Digitalisierungsinitiative der Justiz.
Bundesminister der Justiz Dr. Volker Wissing erklärt:
„Als Digital- und als Justizminister ist es mir ein Anliegen, dass wir bei der Digitalisierung der Justiz weitere Fortschritte erzielen. Denn eine leistungsfähige Justiz braucht digitale Tools auf der Höhe der Zeit. Wie in anderen Bereichen der Digitalpolitik so gilt auch hier: Große Schritte nach vorn können nur gelingen, wenn Bund und Länder den Schulterschluss suchen. Ich begrüße es deshalb sehr, dass die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern nun schon zum fünften Mal zu einem Digitalgipfel zusammengekommen sind. Das Ergebnis des heutigen Gipfels ist ein Erfolg. Wir haben heute die Grundlage gelegt für die Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud. Ich bin überzeugt: Für unsere Justiz kann eine einheitliche Cloud-Lösung ein Gamechanger sein. IT-Lösungen können dadurch effizient und schnell für die gesamte Justiz entwickelt, aktualisiert und zur Verfügung gestellt werden. Das verspricht erhebliche Kosteneinsparungen und Qualitätsgewinne. Wichtig ist nun, dass dem heutigen Beschluss auch Taten folgen. Wenn Bund und Länder weiterhin so konstruktiv zusammenwirken, dann werden wir bei der Digitalisierung der Justiz in den nächsten Jahren Großes erreichen können.“
Dr. Kathrin Wahlmann, Ministerin der Justiz des Landes Niedersachsen, erklärt:
„Die Digitalisierung der Justiz schreitet weiter in großen Schritten voran. Unser Ziel ist und bleibt es dabei, den Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und die Attraktivität der Justiz weiter zu stärken. Die Entwicklung einer bundeseinheitlichen Justizcloud ist ein weiterer Meilenstein auf unserem gemeinsamen Weg in eine digitale Justizzukunft. Diesen Pfad sollten wir – Bund und Länder gemeinsam – konsequent weiter beschreiten. Wichtig ist, dass der Bund mit der Digitalisierungsinitiative auch in Zukunft die Mittel bereitstellt, die es braucht, um das Thema im Schulterschluss mit den Ländern zügig voranzutreiben.“
Anna Gallina, Senatorin und Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg, erklärt:
„Die Länder und der Bund haben sich gemeinsam auf den Weg der weiteren Digitalisierung der Justiz gemacht. Der Schritt der digitalen Transformation war lange überfällig und ist auch noch lange nicht abgeschlossen. Wir dürfen hier nicht stehen bleiben, auch wenn das Ampel-Aus im Bund einiges an Unsicherheit gebracht hat und Haushaltsfragen noch offen sind. Die Einrichtung einer bundeseinheitlichen Justizcloud ist ein Meilenstein, der viele Vorteile bringt und auch kommen muss. Die Expertinnen und Experten haben grünes Licht gegeben. Wichtig ist, dass wir – der Bund und die Länder – dieses Projekt als gemeinsames begreifen. Das heißt auch, dass der Bund die Länder weiterhin finanziell unterstützen muss, unabhängig vom Ausgang der anstehenden Bundestagswahl. Insbesondere die bereits geeinten Mittel der Digitalisierungsinitiative müssen fließen. Die Sache ist zu wichtig, um zerredet zu werden. Wir sehen bei der weiteren Digitalisierung der Justiz eine große und parteiübergreifende Einigkeit, das stimmt mich optimistisch. Das Mammutprojekt Digitalisierung darf deshalb trotz der Umstände im Bund nicht auf die lange Bank geschoben werden. Bund und Länder tragen gemeinsam eine große Verantwortung für die Ausstattung und Zukunftsfähigkeit der Justiz.“
Georg Eisenreich, Staatsminister der Justiz des Freistaats Bayern, erklärt:
„Die Digitalisierung steht ganz oben auf der Agenda der Justiz. Mit einer bundesweiten Justizcloud erarbeiten Bund und Länder gemeinsam Technologien für eine unabhängige und zukunftsfähige Justiz. Das Projekt bietet großes Potential für die Herausforderungen des Rechtsstaats der Zukunft und wird von uns ausdrücklich begrüßt. Die Finanzierung ist jedoch bislang nicht ausreichend geklärt. Die Länder sind ohnehin stark gefordert durch von Bundesgesetzen verursachte Aufgaben und dürfen nicht weiter belastet werden. Die Justizcloud muss kommen – aber nicht allein auf Kosten der Länder.“
Die Digitalgipfel der Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern haben das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich der Digitalisierung weiter zu verbessern und die Digitalisierung der Justiz gemeinsam strategisch zu planen. Auf dem ersten Bund-Länder-Digitalgipfel im März 2023 haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der Digitalgipfel mindestens einmal pro Jahr anlässlich der Justizministerkonferenz (JuMiKo) stattfinden soll.
Die Studie zur Machbarkeit einer bundeseinheitlichen Justizcloud wurde auf den vorangegangenen Digitalgipfeln verabredet und im Dezember 2023 vom Bundesministerium der Justiz bei einem unabhängigen Dienstleister in Auftrag gegeben. Die Studie wurde unter enger Einbeziehung von Fachleuten aus Ländern und Bund sowie weiterer Stakeholder erarbeitet. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass eine bundeseinheitliche Justizcloud von Bund und Ländern realisierbar ist und dass sich eine Verwirklichung des Vorhabens empfiehlt. Die Justizcloud bietet für die Justiz einen direkten Zugang zu innovativer Cloud-Technologie und damit eine gemeinsame Plattform, um eine moderne und auf die Bedürfnisse der Nutzer abgestimmte Anwendungslandschaft zu entwickeln und zu betreiben.
Cloudlösungen bieten für IT-Anwendungen zahlreiche Vorteile. Sie haben insbesondere den Vorteil, dass Ressourcen gebündelt, Anwendungen zentral betrieben und für die Nutzer ohne Installation auf ihrem Gerät bereitgestellt werden können. Manche IT-bezogene Anwendungen in der Justiz sind schon heute cloudbasiert. Allerdings fehlt es an einer bundeseinheitlichen Cloud-Infrastruktur für justizbezogene IT-Anwendungen. Wie die vorgelegte Machbarkeitsstudie zeigt, verspricht eine solche bundeseinheitliche Justizcloud erhebliche Effizienz- und Qualitätsvorteile: Die Justizcloud standardisiert und bündelt virtuelle Infrastruktur und Plattformen, sodass signifikante Synergien entstehen. Anwendungen könnten mit ihr schneller und kostengünstiger entwickelt und zügiger in den Betrieb gebracht werden. Updates und Anpassungen könnten flächendeckend schneller umgesetzt werden. Die bundesweite einheitliche Nutzung von Anwendungen, wie zum Beispiel das Gemeinsame Fachverfahren oder das länderübergreifende Registerfachverfahren (AuRegis), würde so einfacher werden. Die flächendeckende Umstellung auf Cloudtechnologie schafft zudem die Voraussetzungen für ganz andere Arbeitsweisen: Die Versendung von PDF-Dateien zum Beispiel könnte durch eine neue Form des Datenmanagements perspektivisch entbehrlich werden.
Auf Grundlage der vorgelegten Machbarkeitsstudie haben die Justizministerinnen und Justizminister beschlossen, dass Bund und Länder bis Ende 2026 schrittweise eine erste lauffähige Version einer bundeseinheitlichen Justizcloud realisieren wollen. Finanziert werden soll die Entwicklung aus der Digitalisierungsinitiative für die Justiz. Im Rahmen der Digitalisierungsinitiative stellt der Bund bis 2026 jährlich bis zu 50 Millionen Euro, insgesamt also bis zu 200 Millionen Euro, zur Verfügung.
Artikel-Informationen
erstellt am:
28.11.2024
Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Marcel Holthusen
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 05111205043