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„Finanzielle Stärkung der rechtlichen Betreuung bedeutet die Rettung vieler Betreuungsvereine“

Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann bewertet Inflationsprämie für Betreuerinnen und Betreuer als wichtigen Erfolg


„Mit der finanziellen Unterstützung der rechtlichen Betreuung schaffen wir nicht nur eine Wertschätzung dieses wichtigen Dienstes am Mitmenschen – vielmehr tragen wir zur Rettung vieler Betreuungsvereine bei, die aktuell kurz vor dem Aus standen.“, so beschrieb die niedersächsische Justizminister Dr. Kathrin Wahlmann das Ziel des kurz vor dem Jahreswechsel im Bundesrat beschlossenen Inflationsausgleichs für rechtliche Betreuerinnen und Betreuer.

„Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten ab 2024 nun einen Zuschlag von 24,00 Euro pro Betreuung und Jahr, hauptamtliche bekommen 7,50 Euro pro Betreuung im Monat. Das ist angesichts der erheblichen Preissteigerungen der letzten Jahre ein wichtiger Schritt, um für eine gerechte Vergütung zu sorgen. Als eines der wenigen Bundesländer hat Niedersachsen dieses Vorhaben von Beginn an im Bundesrat unterstützt. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, es noch pünktlich zum Jahreswechsel umzusetzen.“ Bei der Mehrzahl der Betreuten, die über kein eigenes Vermögen verfügen, wird die Betreuervergütung und damit auch der Inflationsausgleich aus dem Landeshaushalt bezahlt. Die voraussichtlichen Mehrkosten für Niedersachsen liegen bei etwa 8,5 Millionen. Sie sind im Landeshaushalt 2024 bereits eingeplant.

Abschließend wies Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann darauf hin, dass das Land Niedersachsen es nicht bei der Unterstützung der Betreuerinnen und Betreuer durch den Inflationsausgleich belässt: „Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen ist es über die sogenannte Politische Liste gelungen, die Zuschüsse für Betreuungsvereine von geplanten 2,0 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro zu erhöhen. Damit helfen wir diesen Vereinen, trotz der aktuellen Kostensteigerungen auch weiterhin mit ihren vielen ehren- und hauptamtlichen Betreuerinnen und Betreuern einen unschätzbaren Beitrag in ganz Niedersachsen leisten zu können. Und zu guter Letzt ist die Erhöhung des Zuschusses auch ein weiteres wichtiges Zeichen der Anerkennung und Unterstützung.“

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.01.2024
zuletzt aktualisiert am:
09.01.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Christoph Sliwka, LL.M.

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 05111205044

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