Erstes Gericht arbeitet komplett digital
Arbeitsgericht Oldenburg erprobt den Echtbetrieb elektronischer Aktenführung / Sozialgericht Stade steht in den Startlöchern
Die Digitalisierung der Justiz in Niedersachsen geht weiter. Mit dem Arbeitsgericht Oldenburg wurde im Juni erstmalig ein komplettes niedersächsisches Gericht auf die elektronische Gerichtsakte umgestellt.
Dem Start der Pilotierung der elektronischen Aktenführung am Arbeitsgericht Oldenburg gingen mehrmonatige Tests voran. Viele Justizbedienstete konnten die zum Einsatz kommende Software umfangreich testen und im Hinblick auf ihre Praxistauglichkeit bewerten. Im Rahmen der Pilotierung am Arbeitsgericht Oldenburg wird zwar noch „hybrid“ gearbeitet, die Papierakte bleibt also vorerst rechtsverbindlich. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotierung wird die Papierakte jedoch vollständig entfallen.
Justizministerin Barbara Havliza: „Der Start der elektronischen Akte ist gelungen! Der gesamten Belegschaft des Arbeitsgerichts Oldenburg sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesarbeitsgerichts und des Zentralen IT-Betriebs gilt mein herzlicher Dank. Nun ist es wichtig, die Systeme im gerichtlichen Alltag auf Herz und Nieren zu prüfen, damit bald weitere Gerichte folgen und die digitale Akte einführen können. Ich finde es beeindruckend, mit welchem Engagement die Kolleginnen und Kollegen in Oldenburg bei dem Thema vorangehen.“
In der Sozialgerichtsbarkeit steht mit dem Sozialgericht Stade das nächste Gericht für eine Pilotierung der elektronischen Akte in den Startlöchern. Dort werden derzeit unter Hochdruck die notwendigen Vorarbeiten und technischen Tests für einen Umstieg auf eine elektronische Aktenführung vorangetrieben. Staatssekretär Dr. Frank-Thomas Hett wird sich am Donnerstag (15.7.2021) vor Ort von den Fortschritten überzeugen. „Die Leidenschaft, die die Kolleginnen und Kollegen an den Tag legen, beeindruckt mich. Sie gestalten den Veränderungsprozess vor Ort, der mit der Einführung elektronischer Gerichtsakten einhergeht“, so Dr. Hett.
Hintergrund:
Das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bestimmt, dass die Prozessakten ab dem 1. Januar 2026 flächendeckend bei allen Staatsanwaltschaften und Gerichten ausschließlich elektronisch zu führen sind. Für die Entwicklung eines elektronischen Arbeitsplatzes hat sich Niedersachsen mit den Ländern Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Sachsen-Anhalt sowie dem Bundesarbeitsgericht zum sog. „e²-Verbund“ zusammengeschlossen. Gemeinsam werden unter Beachtung fachlicher und ergonomischer Aspekte die zur elektronischen Bearbeitung nötigen Softwarekomponenten entwickelt.
Ziel ist es, die elektronische Akte in allen fachgerichtlichen Verfahren, in den Zivilsachen bei den Land- und Oberlandesgerichten sowie in Insolvenzsachen bis Ende 2022 vollständig umzusetzen. In der verbleibenden Zeit folgt bis Ende 2025 die Einführung in den Strafsachen sowie bei den Amtsgerichten.
Artikel-Informationen
erstellt am:
13.07.2021
Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044