Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs bei allen Niedersächsischen Verwaltungsgerichten
Niewisch-Lennartz: „Ein wichtiger Schritt zur flächendeckenden Öffnung der Niedersächsischen Justiz für eine zeitgemäße elektronische Kommunikation
Seit heute gilt eine von der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz unterzeichnete Verordnung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs bei allen Niedersächsischen Verwaltungsgerichten.
Elektronische Schriftsätze konnten bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht sowie dem Verwaltungsgericht Lüneburg bereits seit dem 1. November 2011 eingereicht werden. Nach Abschluss dieser erfolgreichen Erprobung können ab heute nun auch Verfahrensbeteiligte wie Bürger, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden bei allen Niedersächsischen Verwaltungsgerichten Klagen, Schriftsätze und Erklärungen auf elektronischem Weg einreichen.
Fälschungssicherheit, Vertraulichkeit und Urheberschaft der übermittelten Daten werden durch den Einsatz eines Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) einschließlich einer vom Anwender zu verwendenden qualifizierten elektronischen Signatur sichergestellt. Die Einreichung von Schriftstücken durch Versendung einer gewöhnlichen
E-Mail reicht dagegen nicht aus.
Die Gerichte können die elektronisch eingegangenen Dokumente unmittelbar weiter verarbeiten und ohne Medienbruch an andere Beteiligte weiterleiten. Hierdurch werden Papier-, Druck- und Portokosten gesenkt und die Verfahren insgesamt schneller und effizienter.
Die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten ist nicht verpflichtend. Die Gerichte werden zunächst auch weiterhin sämtliche Schriftsätze in Papierform annehmen. Die Beteiligten haben so die Möglichkeit, freiwillig Erfahrungen zu sammeln und sich an die neue Übermittlungsform zu gewöhnen.
Nach dem am 16. Oktober 2013 verkündeten Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs soll spätestens ab dem 1. Januar 2022 der elektronische Rechtsverkehr zwischen Gerichten und Rechtsanwälten sowie Behörden in allen Bundesländern verbindlich eingeführt sein.
Niewisch-Lennartz: „Der jetzt eröffnete freiwillige elektronische Zugang zu sämtlichen Niedersächsischen Verwaltungsgerichten gibt Gelegenheit, sich mit Bedacht dem ambitionierten Ziel einer bundesweit einheitlichen Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zu nähern. Mit den nun einbezogenen Verwaltungsgerichten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Stade wird der Weg der technischen Modernisierung innerhalb der Justiz konsequent weiter beschritten.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.11.2013
Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
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