Erfolgreiche Resozialisierung ist gelebte Prävention – Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann besucht Straffälligenhilfe Schwarzes Kreuz in Celle
Strafhaft soll nicht allein bestrafen. Neben dem Schutz der Bevölkerung ist es ein wesentliches Ziel der Strafhaft, die Verurteilten durch Resozialisierung auf dem Weg in ein künftig straffreies Leben zu unterstützen. Neben den mit hohem Einsatz tätigen Bediensteten im Justizvollzug leisten dabei die insgesamt 14 niedersächsischen Anlaufstellen für aktuelle und ehemalige Inhaftierte in freier Trägerschaft einen wichtigen Beitrag. Die niedersächsische Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann besuchte deshalb nun eine im Bereich der Straffälligenhilfe besonders engagierte Einrichtung. Das „Schwarze Kreuz – Christliche Straffälligenhilfe e.V.“ aus Celle ist bundesweit in der Resozialisierung tätig. In Celle betreibt das Schwarze Kreuz dazu unter anderem eine Anlaufstelle für aktuelle und ehemalige Inhaftierte. Begleitet wurde Frau Dr. Wahlmann bei ihrem Besuch durch den örtlichen Bundestagsabgeordneten Dirk-Ulrich Mende.
Vor Ort in Celle gaben Geschäftsführerin Christina Tabea Brucker und Bildungsreferentin Sabrina Zurbel der Ministerin und dem Abgeordneten einen Überblick über die vielfältigen Angebote des Schwarzen Kreuzes: Die Anlaufstelle „Projekt Brückenbau“ unterstützt als zentraler Baustein Inhaftierte vor und nach der Haftentlassung, z.B. bei der Suche nach einer Wohnung und einem Arbeitsplatz. Die weiteren Angebote umfassen aber z.B. auch Hilfe bei der Geldverwaltung für Menschen, die eine Geldstrafe zahlen müssen. Auf diese Weise sollen Ersatzfreiheitsstrafen verhindert werden. Zudem werden bundesweit Briefkontakte zwischen Ehrenamtlichen und Inhaftierten vermittelt.
Besonders wichtig war Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann bei ihrem Besuch das Gespräch mit den Vertretern der vielen Ehrenamtlichen, die sich beim Schwarzen Kreuz engagieren. „Sie leisten hier einen ganz wichtigen Beitrag, Inhaftierten zurück in ein straffreies Leben zu helfen. Dass Sie Ihre Kraft und Zeit diesem nicht immer einfachen Thema widmen, verdient Hochachtung und Respekt.“, sprach die Ministerin den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihren Dank aus. Darüber hinaus zeigte sich die Ministerin beeindruckt von den Ausbildungsmöglichkeiten, die das Schwarze Kreuz jungen Menschen im Bereich der sozialen Arbeit bietet. „Auch damit leisten Sie einen ganz wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.“, so die Ministerin.
Anschließend luden die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Ministerin Frau Dr. Wahlmann und den Abgeordneten Herrn Mende ein, am regelmäßigen Kreativcafé des Schwarzen Kreuzes für aktuelle und ehemalige Inhaftierte teilzunehmen. „Das Kreativcafé dient nicht nur dazu, den Inhaftierten und Entlassenen eine soziale Anlaufstelle zu bieten. Sie bekommen zudem die Möglichkeit, Alltagskompetenzen zu erwerben und sich dem Leben außerhalb des Gefängnisses wieder anzunähern. Die Angebote reichen dabei von Erstehilfe- oder Smartphonekursen bis hin zu ganz einfachen Schritten wie Ausflügen in den Wald.“, erklärte dazu die Geschäftsführerin des Schwarzen Kreuzes Christina Tabea Brucker. Die anwesenden Inhaftierten und Entlassenen bestätigen im Gespräch mit Dr. Kathrin Wahlmann die zentrale Bedeutung der Perspektiven, die das Schwarze Kreuz ihnen aufzeigt. Für viele von ihnen handelt es sich um eine der wenigen Möglichkeiten, außerhalb des Vollzugssystems soziale Kontakte zu pflegen.
Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann zeigte sich nach Ihrem Besuch beeindruckt von der umfangreichen Unterstützung, die das Schwarze Kreuz den aktuellen und ehemaligen Inhaftierten bietet: „Im Mai dieses Jahres konnten wir das 40-jährige Bestehen der Anlaufstellen für straffällige gewordene Menschen in Niedersachsen feiern. Das Schwarze Kreuz zeigt, wie wichtig die Arbeit der Anlaufstellen ist. Dabei geht es nicht darum, den Vollzug so angenehm wie möglich zu machen. Die Freiheitsstrafe ist und bleibt ein harter Einschnitt – und sie soll auch eine Strafe für das begangene Unrecht sein. Aber bis auf einen ganz geringen Personenkreis wird jeder Häftling eines Tages entlassen – und dann ist es von entscheidender Bedeutung, den Betroffenen einen Weg zurück in die Gesellschaft aufzuzeigen, damit sie nach einer Entlassung nicht erneut straffällig werden. Das ist gelebte Prävention.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
12.07.2023
Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Christoph Sliwka, LL.M.
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 05111205044