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Entweichung eines Sicherungsverwahrten

Das Niedersächsische Justizministerium informiert über folgenden Sachverhalt:

In Leer ist am 16. Mai 2024 ein Sicherungsverwahrter der Justizvollzugsanstalt Meppen im Rahmen eines begleiteten Ausgangs entwichen und noch immer flüchtig (Stand: 17. Mai 2024, 10.30 Uhr).

Dem 63-jährigen Deutschen war in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr in Begleitung eines Anstaltsseelsorgers Ausgang gewährt worden. Ziel des Ausgangs war die Innenstadt von Leer, wo der Sicherungsverwahrte Einkäufe tätigen wollte.

Nach ersten Erkenntnissen nutzte der Sicherungsverwahrte gegen 14.15 Uhr den Besuch einer Bäckerei dazu, sich im Rahmen eines Toilettenganges durch die Hintertür des Ladengeschäftes zu entfernen. Die umgehend eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen der Polizei in Leer blieben erfolglos.

Der Sicherungsverwahrte befand sich seit dem 25. Juli 2010 in Haft. Er verbüßte zunächst eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr wegen Betruges. Anschließend wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Jahren wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Nötigung und Bedrohung vollstreckt. Dieser Verurteilung liegt auch die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung zugrunde, die seit dem 19. Juli 2019 vollzogen wird.

Eine Öffentlichkeitsfahndung wurde durch die Polizeiinspektion Lingen veranlasst. Bei Fragen zu den Fahndungsmaßnahmen und ihrem Verlauf wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Aurich als zuständige Vollstreckungsbehörde.

Schmuckgrafik   Bildrechte: MJ

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2024

Ansprechpartner/in:
Frau Verena Brinkmann

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 5044

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