Die Justiz fährt den Betrieb behutsam höher
Verhandlungen sollen wieder verstärkt durchgeführt werden
Die niedersächsische Justiz fährt ihren Betrieb in diesen Tagen Schritt für Schritt wieder höher, Stück für Stück in Richtung Normalität. Mündliche Verhandlungen sollen im ganzen Land spätestens ab dem 4. Mai 2020 wieder verstärkt durchgeführt werden.
Justizministerin Barbara Havliza: „Die Justiz in Niedersachsen musste ihre Arbeit vor fünf Wochen ruckartig herunterfahren. Wichtige und dringende Verfahren wurden verhandelt und entschieden. Im „Home Office“ wurden viele Urteile geschrieben und Akten bearbeitet. Aber jetzt soll es auch in den Sitzungssälen weitergehen. Der Kern vieler Gerichtsverfahren ist das Zusammentreffen im Gericht. Das gilt nicht nur für Strafverfahren. In diesen Tagen warten insbesondere die Arbeitsgerichte darauf, mit der Arbeit loszulegen, denn in den vergangenen Wochen sind dort viele Kündigungsschutzklagen eingegangen.“
Das Justizministerium hat dazu die folgenden Leitlinien vorgegeben:
- Verhandlungen und sonstige Anhörungen dürfen nur in geeigneten Sitzungssälen oder anderen Räumlichkeiten stattfinden. Diese sollten ausreichend groß sein, um jedenfalls den Mindestabstand zu gewährleisten. Die Bestuhlung muss reduziert, die Belüftung und Desinfektion sichergestellt werden.
- Als weitere Schutzmaßnahmen wurde angeregt, in den Gerichtsgebäuden Klebestreifen am Boden aufzubringen, insbesondere für die Visualisierung notwendiger Abstände. Spuckschutzwänden in Sitzungssälen sollen aufgebaut, Schutzmasken sollen zum Einsatz kommen.
- Die Richterinnen und Richter entscheiden über den Fortgang ihrer Verfahren selbstverständlich unabhängig. Das Ministerium hat sie jedoch um Prüfung gebeten, ob Entscheidungen nach den jeweiligen Prozessordnungen auch ohne mündliche Verhandlung erfolgen können.
- Insbesondere wurde mit Erlass vom 17.4.2020 um Prüfung gebeten, ob Verhandlungen auch audiovisuell durchgeführt werden können. Das Oberlandesgericht Celle hat darauf bereits positiv reagiert.
- Die Gerichte wurden aufgefordert, die Vergabe der Sitzungssäle mit einem zentralen Termins- und Sitzungsaalmanagement zu koordinieren.
- Ein Mund-Nasen-Schutz wird für Besucherinnen und Besucher Pflicht werden.
- Verfahrensbeteiligte sowie Besucherinnen und Besucher müssen sich in ein Kontaktformular eintragen, um dem Gesundheitsamt ggf. eine bessere Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten zu ermöglichen.
Die Umsetzung dieser Vorgaben und Empfehlungen obliegt den einzelnen Gerichten und Staatsanwaltschaften, sie orientiert sich im Detail an den Gegebenheiten vor Ort (Größe des Gerichts, Publikumsaufkommen, bauliche Zustände, Personal).
Justizministerin Havliza: „Der Infektionsschutz aller Justizangehörigen sowie der Besucherinnen und Besucher unserer Einrichtungen steht weiter im Vordergrund. Deshalb muss es mit Augenmaß vorangehen, wir dürfen nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen. Bereits jetzt bedanke ich mich außerordentlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der niedersächsischen Justiz für ihren couragierten Einsatz in diesen so herausfordernden Wochen. Der Rechtsstaat funktioniert – auch in Krisenzeiten.“
Artikel-Informationen
erstellt am:
23.04.2020
Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein
Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044